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Verfasst: 03.03.2007, 23:39
von Ciara
Wieviel mindessatz ist weiss ich nicht, nur hier in Hamburg ( und ich denke auch in anderen Bundesländern) sprechen die Kammern empfehlungen aus so wie hier in Hamburg 500€ fürs erste Lehrjahr( ich weiss das wir eine der wenigen Bundesländern sind die soviel empfehlen, hat uns gerade erst der Geschäftführer der Kammer erzählt als uns der in der Schule besucht hat) an diese Empfehlungen können sich die RA orientieren müssen aber nicht soviel zahlen, können natürlich auch weniger zahlen. Meine Ausbilderin hat einfach das genommen was die Kammer empfiehlt.

Verfasst: 04.03.2007, 10:14
von Gast
Was dianaschaumann du bekommst im 1. Ausbildungsjahr 1.410 € Brutto :fluch ???

Wo gibt es denn sowas ? Das klingt mir eher Nach einem Angestellten Verhältnis und nicht nach einer Ausbildung !

Sowas habe ich noch nie gehört !

Das glaube ich nicht, wenn das stimmt kündige ich bei mir ..

Verfasst: 04.03.2007, 10:50
von Ciara
Ich glaube du hast das irgendwie falsch gelesen. Ich glaube sie meint im 1. Jahr 410 € und so weiter.

Verfasst: 04.03.2007, 10:51
von Gast
Hallo, ich bin auch erst seit gestern hier dabei!
Ich bin selbst noch in der Ausbildung (3. Jahr) und meine, dass diese Zahlen ganz normal sind. Ich hatte im 1. Jahr 400,- brutto, im 2. Jahr 450,- und jetzt im dritten 520,-. Das ist bei uns (nähe Köln) der Mindessatz.

@Lukas:
Diana meinte wohl nicht 1410,00 EUR brutto, sondern im 1. Jahr 410,00 EUR brutto... :wink:


LG Nanuri

Verfasst: 04.03.2007, 12:07
von Muzel
Hallo Diana,


das mit dem Bauchgefühl ist eigentlich normal, ich hab damals auch wegen des Bauchgefühls des einen Chefs die Ausbildung bekommen und er freut sich glaube ich heute noch, dass ihm das Bauchgefühl nicht getäuscht hat.

In meiner Ausbildung, die ich letzten Sommer beendet hatte, habe ich im 1. Lehrjahr 330,00 €, 2. Lehrjahr 390,00 € und im 3. Lehrjahr 450,00 € jeweils brutto erhalten.
Dies war die Empfehlung der RA-Kammer Sachsen. Die Rechtsanwälte dürfen wohl mit der Vergütung bis zu 25 % unter der Empfehlung liegen. Was auch ganz viele aus meiner Klasse hatten. Abzüge hat man bei einer Vergütung ab 325,00 €, so war ich bereits im 1. Lehrjahr dran... während andere in meiner Klasse die Abzüge erst im 3. Lehrjahr zu spüren bekamen.

Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass du wegen den 43 Stunden bestimmt auch nach der Berufsschule in die Kanzlei musst. Ich mein, wie soll man sonst 43 Stunden zusammen bekommen? Was ich dir natürlich nicht wünsche...

:wink2

Verfasst: 04.03.2007, 12:46
von Ciara
Ich muss leider auch bei meinen 40 Stunden nach der Schule noch in die Kanzlei. Kann dafür aber am Freitag schon um 16 Uhr gehen. Ansonsten bis 18 Uhr.

Verfasst: 04.03.2007, 14:53
von Pepsi
also bei uns (RA Kammer Celle) gibts keine Empfehlungen, sondern nur "Mindestsätze"

Verfasst: 04.03.2007, 17:26
von Gast
Gut :lol: Ich glaube das ich mich versehen habe ! Sry

Aber zum Thema; Ich bekomme auch in meinem ersten Jahr 520 € ( Das setzt sich aber von;

- der Kanzlei +
- Zuschüsse vom Staat zusammen


Mfg Lukas :)

Verfasst: 04.03.2007, 17:41
von Ciara
Zuschüsse vom Staat und dann nur 520€?

Verfasst: 04.03.2007, 17:49
von Gast
Ich muss schon sagen, dass ich damit ganz zufrieden bin :lol: