Klausur Recht 1. Lehrjahr

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sego
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#11

24.12.2010, 20:19

Bei uns ist das wirklich lehrerabhängig. Wir haben Lehrer bei denen man fast nur ankreuzt und Lehrer bei denen man ganz ganz ausführlich alles aufschreiben und erklären muss oder bei denen in der Klausur dann Dinge vorkommen, die vorher nie besprochen wurden, damit wir lernen mit den Gesetzen umzugehen und uns selbst die Lösungen zu erschließen.

Ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr und meine erste Gebührenrechtklausur im 1. Jahr war richtig schwer(zumindest dafür, dass man das ganze grade mal einen Monat gemacht hat). Da mussten wir die Gesetze kennen und die Gebühren berechnen und unsere neue Auszubildende im ersten Lj. jetzt die musste nur die VV-Nummern hinschreiben
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
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Cherry___
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#12

24.12.2010, 20:50

Hmm ich hab ja auch erst mit der Ausbildung angefangen, aber meine erste Arbeit in Recht sah auhc anders aus.
In BGB mussten wir auch alles ausführlich erklären, den § aus dem BGB nennen und erklären etc.
War schon nicht ohne, aber eigentlich wirklich schwer fand ich das trotzdem nicht.
Gut ich hatte das Thema schon mal in der Schule vorher. Geschäftsfähigkeit. :pfeif

Und der in ZPO war eben echt nur ziemlich kurz. Zwar nicht zum ankreuzen, aber viel schreiben musste man bislang noch nicht.
Ändert sich aber sich beim nächsten. :wink:
Den größten Fehler, den man im Leben machen kann,
ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen
Freshlisa
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#13

05.04.2011, 16:35

bei mir war es gemischt...ein bisschen ankreuzen,ein bisschen selbst schreiben,aber noch nichts mit gesetzen,das war erst in der 2.
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Neyla
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#14

07.04.2011, 16:40

Ich bin ja jetzt auch noch im ersten Lehrjahr und habe jetzt zwei Klausuren und einen Test in Recht hinter mir. Bei mir war es allerdings in allen drei Fällen so, dass wir die Antworten zu den Fragen ausschreiben mussten mit Erklärungen und mit Angaben von §§. Es gab zwar in unserer zweiten Klausur z.B. mal eine Multiple Choice Aufgabe, mit der habe ich mich aber viel schwerer getan als mit einer normalen ausführlichen Antwort.
Die Fragen waren nicht besonders schwer, aber auch nicht leicht. Es war ein gutes Mittelmaß, mit dem man gut lernen konnte und für mich war es einfacher die Themen und letztlich meine Fehler zu verstehen und auszubessern, wenn ich die Chance hatte, mich in mehreren Sätzen zu erklären anstatt nur anzukreuzen.

Auch für die Praxis sind mir solche Aufgaben lieber, aber wie ich merke, ist das ja doch noch überall anders :D
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KenniB
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#15

07.04.2011, 23:26

Bei uns ging es gleich im ersten Lehrjahr richtig zur Sache. Zumindest in Recht, da hatten wir einen Lehrer, der quasi für das BGB lebt. Und dementsprechend hat er uns das reingepaukt und auch solche Ansprüche an uns gestellt :shock:

Im ersten Lehrjahr waren wir alle damit total überfordert, ist ja klar wenn man sich erstmal in die Materie reinfinden muss. Denke man sollte schon lieber "kleiner" anfangen, sonst kommt es schnell zu Frust :?
Azu-bee

#16

08.04.2011, 15:41

Suse hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin gerade total schockiert. Unser Azubi im 1. Lehrjahr schreibt morgen seine erste Recht-Klausur. Unsere Azubine im 2. Lehrjahr hat im dazu ihre damalige Klausur zum üben gegeben. Jetzt hat er sie mir gerade vorgelegt und ich bin fast vom Stuhl gefallen.

Die Azubis müssen ja gar nichts mehr wissen. Das sind alles Fragen á la: Bitte geben Sie an, ob nachstehende Rechtsgeschäfte 1) wirksam, 2) schwebend unwirksam oder 3) unwirksam sind. Dann folgen sieben Rechtsgeschäfte und de Azubis müssen lediglich 1 2 oder 3 dahinter schreiben. Keine schriftlichen Ausführungen, keine Paragraphen, nichts. Und so geht die ganze Klausur.

Meine erste Klausur damals ging über sechs Seiten die ich dazu geschrieben habe.

Wie sehen die Klausuren eurer Azubis aus?
Also meine Klausuren sahen im 1. Lehrjahr nicht so aus, ich denke es kommt da eher auf den Lehrer und sein Motivation an. Vielleicht ist die Klasse ja auch nicht die beste gewesen, so dass er die Klausur generell leichter gemacht hat?
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#17

28.04.2011, 23:56

Ja stimmt von Lehrer zu Lehrer anderst.
Ich habe zwei Lehrer (2 Prüfer) die sind sich net mal einig ob man bei RKG (Kostenrecht) GK dazu macht oder nicht...was soll man dazu nur sagen...Lehrersache eben :)
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

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#18

29.04.2011, 09:01

Also bei uns ist das in der Schule allgemein gleichgestellt... - Was natürlich auch nur fair ist.

Aber ich muss ehrlich gestehen, dass ich noch KEINE EINZIGE Ankreuzaufgabe hatte, weder im 1. LJ noch jetzt... Bezweifle aber auch, dass wir die je bekommen werden.

Meine Lehrerin ist da sehr ausführlich. Wer einen § vergisst, oder ihn nennt aber nicht erläutert, bekommt nen Punktabzug und dann ist die durch mit dem Thema. Kann allerdings nicht behaupten, dass das jmd je geschadet haben könnte... Wir sind so immer optimal auf die Klausuren vorbereitet, weil wir wissen, was von uns gefordert wird und haben dementsprechend auch einen Vorteil, was die Abschlussprüfung angeht... Ich kann mir vorstellen, dass ich einiges vertiefen und wiederholen muss, aber durch das konsequente und harte Lernen vor jeder Klausur hat man schon einiges sitzen.. Und es heißt ja: was man einmal lernt, vergisst man nie...

Finde das also gar nicht mal so schlecht, die Schüler von Anfang an in gesundem Maße zu trimmen, kommt uns ja nur zugute!

In dem Sinne allen einen wunderschönen Tag!
Wer immer nur das tut was er bereits kann,
wird auch immer nur das bleiben, was er bereits ist!


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#19

29.04.2011, 13:06

Ja da hast du Recht.
Etwas zum ankreuzen hatte ich auch noch nie.
Aber ich musste auch nie § nennen.
Selten...in der einen letzten Klausur musste wir es da es sein kann dass wir es in der Prüfung machen müssen....Nja jetzt haben wir es nie gemacht und in der Prüfung MÜSSEN wir es machen...Toll vorbereitet sag ich da nur
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.

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#20

04.05.2011, 06:35

also bei uns musste man auch schon von der ersten klausur an §§ nennen. und diese dann auch verständlich mit unseren eigenen worten erklären.
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