Dringend: Zustellung von Anwalt zu Anwalt

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braune10
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#11

17.11.2010, 18:30

Da die vorherige Übersendung per Fax kein Muss ist, ist es völlig ausreichend, wenn du nur eine Abschrift (beglaubigte) mitschickst. Übrigens zum Teil werden die Abschriften gar nicht beglaubigt, sondern nur mit "Gez.-Stempel" verschickt (hatten wir schon öfters). Da hat sich meine Chefin auch noch nie beschwert.
Ob das allerdings richtig ist, habe ich keine Ahnung
cjdenver
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#12

23.11.2010, 18:05

ich glaub ich red mit mir selber...

nochmal: ein per fax verschickter schriftsatz ist NIE eine beglaubigte abschrift, weils keine beglaubigung per telefax gibt. ob ihr das der gegenseite einmal oder zehnmal schickt ändert daran nix. beglaubigen kann man nur auf einem stück papier und das stück papier muss dann überreicht werden, alles andere ist nicht beglaubigt.

aber: beglaubigte abschriften fordert das gesetz auch garnicht, sondern lediglich eine abschrift je gegenpartei. daher ists nicht notwendig mehrfache abschriften zu übermitteln.
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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