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Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 15:33
von Jupp03/11
Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die Vollmacht von dem Mdt. zu erteilen ist. Der Anwalt ist schließlich nicht Forderungsinhaber.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 15:42
von Adora Belle
Aber Vollmachtsinhaber. Und er darf die Vollmacht auf andere übertragen etc. pp. Die RSV sucht doch nur den Weg des geringsten Widerstandes. Ansonsten muß sie dem Mandanten erklären, warum sie eine Vollmacht von ihm haben will, obwohl der doch gerade deshalb einen Anwalt beauftragt hat, um mit dem ganzen Kram in Ruhe gelassen zu werden...

Ich seh ehrlich gesagt das Problem auch nicht so wirklich. Ihr habt doch Eure Kosten, laßt doch die RSV selbst sehen, wie sie wieder an ihr Geld kommt. Wenn Euch die komische Formulierung nicht paßt, dann schreibt eine andere. Die dürfte eh nur der Tatsache geschuldet sein, daß der Anspruch eigentlich auf die RSV übergegangen ist, dies sich aber nicht im KFB wiederfindet.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 15:43
von Yvi_882
Oh man. Ich habe auch noch nie von so etwas gehört. Ich kenne sowas absolut nicht, weder von einer RS oder von einer Behörde, dass diese den Titel umschreiben wollten.
Verstehe auch nicht, warum ihr die Vollmacht unterschreiben sollt.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 16:15
von Jupp03/11
Es geht hier nicht um Probleme, sondern darum, was der Anwalt machen darf und was nicht. Wenn der Anwalt eine Erklärung des Inhalts abgeben würde, dass seine Kosten von der RV bezahlt wurden, dürfte dieses ausreichend sein. Anders kenne ich es auch nicht.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 16:28
von Soenny
Also ich kenne das dann nur so, daß die RSV uns anschreibt und bittet, die Kosten aus der ZV festsetzen zu lassen und mit dem KFB vollstrecken die dann selber. Das mit Vollmacht oder was auch immer, habe ich auch noch nie gehabt bis jetzt.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 20:10
von grommelie
Ich habe ein solches gleichlautendes Fax von einer RS auch vor ca. 2 Wochen erhalten. Wir haben die Erklärung unterzeichnet.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 20:16
von rosa
neee ich hab das jetzt nich unterschrieben und bin froh drum. klar hätte ich denen bestätigt, dass sie die Kosten getragen haben. Aber ich find die Vollmacht viel zu umfangreich. In dem Anschreiben steht ja auch, dass sie einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen wollen.... neee mal im ernst, der MDT hat UNS beauftragt und klar, die RSV hat einen Schaden aber ich sehe mich nich als befugt an, der RSV da so eine Vollmacht zu erteilen, wenn sie solche Wünsche (die ich ja verstehe) haben, dann sollen sie sich an den VN wenden.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 20.07.2010, 21:03
von grommelie
Ich sehe das anders. Der Mandant hat Euch nicht beauftragt, Kosten des Verfahrens, die ihm tatsächlich nicht entstanden sind, weil seine Rechtsschutz dafür aufgekommen ist, gegen seinen Schuldner zu vollstrecken. Von daher haben wir die Vollmacht ohne schlechtes Gewissen erteilt. Wir haben unser Geld erhalten und haben auch aus dem den Kosten zugrunde liegenden Titel erfolgreich für den Mandanten vollstreckt - auf mehr kam es diesem nicht an.

Alles gut in unserem Fall. :)

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 21.07.2010, 08:53
von jenniver
Sehe das zwar genauso wie grommelie. Aber was ist wenn der Mandant einen Selbstbehalt an den RA. gezahlt hat?

Ansonsten lief bei uns bisher auch so, wie es JSanny geschildert hat.

Re: Vollmacht an Rechtsschutzversicherung

Verfasst: 21.07.2010, 09:49
von Adora Belle
jenniver hat geschrieben:Aber was ist wenn der Mandant einen Selbstbehalt an den RA. gezahlt hat?
Dann sieht die Sache natürlich anders aus, weil in Höhe des Selbstbehaltes die Forderung noch nicht auf die RSV übergegangen ist. In dem Fall wird die Versicherung allerdings auch kein Interesse daran haben, anstelle des RA für den Mdt aus dem Kostentitel zu vollstrecken.