Mündliche Prüfung Berlin 2010

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Polinchen
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#11

16.06.2010, 14:10

Ich haaab bestaaaanden!!!! Die Kommision IV ist voll net. Da wurde am meistens ZV abgefragt die Gebühren nach RVG ung GKG für MB, VB, ZV. Bei ReWi kamm nur eine Frage über Gewährleistung..hehe... und das wars! War voll einfach! :thx
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domel 3008
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#12

16.06.2010, 14:12

Glückwunsch...na siehste war alles halb so schlimm.... :)
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Smilie
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#13

16.06.2010, 14:16

Glückwunsch auch von mir!
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Thalia
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#14

17.06.2010, 14:34

Habe mal ne Frage dazu: bei uns haben die gesagt, man müsste z. B. in der Prüfung auf eine Frage nach dem Rechtsmittel z. B. "Berufung nach § 511 BGB 1 Monat, beginnt mit Zustellung" antworten...nachgucken würde nicht gut wirken...aber ich kann doch nicht alle §§ wissen. Kann ja nicht auswendig lernen § xy i. V. m. § z usw., davor habe ich am meisten Angst. Also dass ich die Antwort weiß, aber nicht die dazugehörigen §§. Habe nächste Woche Prüfung!
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Konsumkind
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#15

17.06.2010, 20:27

Ich bezweifle, dass man für sowas die Paragraphen auswenig können muss. Einige wie z. B. § 811 ZPO sind ja eher geläufig.

Das einzige, wo wir heute die Paragraphen wissen mussten, war bei Fragen zur KostO, was mich schon extrem angenervt hat. Ich lern doch nicht die schXXX KostO halb auswendig.
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Thalia
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#16

18.06.2010, 10:21

Okay!

Was §§ zur KostO? Was haben die denn da gefragt? Da kenne ich mich so gut wie gar nicht aus...
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Lämmchen
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#17

18.06.2010, 10:36

Herzlichen Glückwunsch Polinchen :blumen
Liebe Grüße

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#18

18.06.2010, 12:03

Thalia hat geschrieben:Okay!

Was §§ zur KostO? Was haben die denn da gefragt? Da kenne ich mich so gut wie gar nicht aus...
Zuerst haben sie z. B. gefragt, was das mit der Auflassung bzw. Auflassungsvormerkung. Ob man für die Auflassung bzw. Auflassungsvormerkung eine Gebühr erhebt (da bietet es sich halt an die Auflassungsvormerkung noch zu erklären und die Voraussetzungen aufzuzählen, warum ggf. eine Auflassung nicht mit im Vertrag beurkundet wird - ansonsten sind es ja mehrere Erklärungen in einer Urkunde -> § 44 KostO). Und dann sollte man noch die Gebühr dazu sagen.

Oder halt wie es beim Testament mit den Gebühren war.

Der Notar beurkundet außerhalb seinem Amtssitzes einen Vertrag. Bekommt er dafür noch eine Gebühr? Wenn ja, welche?

Eine Frage war auch zur Gebührenermittlung.. Wenn man keinen Gegenstandswert hat, wonach man dann die Gebühren berechnet.

Joar, das wars dann halt im Großen und Ganzen. Sind halt eigentlich recht geläufige Sachen, trotzdem war es eine leichte Ratestunde, was denn nun der richtige Paragraph dazu war. ;D
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#19

18.06.2010, 17:06

Polinchen hat geschrieben:Ich haaab bestaaaanden!!!! Die Kommision IV ist voll net. Da wurde am meistens ZV abgefragt die Gebühren nach RVG ung GKG für MB, VB, ZV. Bei ReWi kamm nur eine Frage über Gewährleistung..hehe... und das wars! War voll einfach! :thx

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#20

18.06.2010, 23:35

Also wir mussten seinerzeit (2004) lediglich die §§ aus der BRAGO und die aus der KostO kennen - auf die anderen wurde keinen Wert gelegt. Wir mussten bzw. durften nirgendwo nachschlagen.

Hat sich das zwischenzeitlich geändert? Dürfen jetzt Gesetzestexte während der Prüfung genutzt werden?
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