Kosten gegeneinander Frage 2

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gkutes

#11

21.05.2010, 16:41

Ja, aber ich verstehe den Unterschied nicht zwischen Kosten gegeneinander und jeder trägt (mit Ausnahme der GK) seine Kosten selber.
ja genau - da wird wohl das Problem sein - es gibt keinen Unterschied :D

"jeder trägt seine Kosten selber (mit Ausnahme der GK)" wird so als Formulierung nicht verwendet. Man sagt: Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Was dann eben bedeutet: jeder trägt seine außergerichtlichen Kosten selber und die Gerichtskosten werden halbe/halbe geteilt

"Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 50% und der Beklagte zu 50%" bedeutet: Alle Kosten (außergerichtlich + gerichtlich) werden addiert und beide Parteien tragen eine Hälfte der Kosten.

und: die Kosten sind keinesfalls im Normalfall immer gleich. Das ist ja auch schon dem Umstand geschuldet, dass meist nur eine Partei den Großteil der GK eingezahlt hat und zB auch Reisekosten, Kopierkosten entstehen.
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#12

21.05.2010, 17:08

Du solltest Dir mal dringend angewöhnen, die Formulierung der KGE auch vollständig zu verwenden:

a) Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben = jeder trägt seine RA-Kosten insgesamt selber, die Gerichtskosten allein werden ausgeglichen.
Es ist ein Antrag auf GK-Ausgleichung zu stellen.

b) Die Kosten des Verfahrens werden geteilt oder trägt jeder zu jeweils 50 %: = Die Gerichts- und RA-Kosten werden "halbiert" und sind daher insgesamt auszugleichen.
Es ist ein Antrag auf Ausgleichung der gesamten Kosten zu stellen.
~ Grüßle ~
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