Hi,
haben wir hier in der Kanzlei bei unseren Kraftfahrern ganz oft. Rechne dann immer ne Verfahrensgebühr vor dem AG zuzüglich Auslagen etc. ab. Mehr geht nicht. Oder?
Abrechnung Strafrecht
- Curry
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Ich würde wie folgt abrechnen:
Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 5101 oder 5103 oder 5105 VV RVG (je nach Geldbuße)
Verfahrensgebühr Nr. 5107 oder 5109 oder 5111 VV RVG (je nach Geldbuße)
Gebühr gem. Nr. 5115 VV RVG
Das Verfahren war doch schon beim AG, oder?
Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 5101 oder 5103 oder 5105 VV RVG (je nach Geldbuße)
Verfahrensgebühr Nr. 5107 oder 5109 oder 5111 VV RVG (je nach Geldbuße)
Gebühr gem. Nr. 5115 VV RVG
Das Verfahren war doch schon beim AG, oder?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Danke Nancy,
ja, das Verfahren war schon beim AG, zumindest hatten wir von da auch die Ermittlungsakte und die haben ja auch terminiert. Ich war nur verunsichert, weil ich irgendwo gelesen habe, daß, wenn die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten wird, es nur eine Verfahrensgebühr gibt. Und die Erledigungsgebühr sei wohl auch sehr umstritten (hatte eine kleine Reiberei mit meine Kollegin
).
ja, das Verfahren war schon beim AG, zumindest hatten wir von da auch die Ermittlungsakte und die haben ja auch terminiert. Ich war nur verunsichert, weil ich irgendwo gelesen habe, daß, wenn die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten wird, es nur eine Verfahrensgebühr gibt. Und die Erledigungsgebühr sei wohl auch sehr umstritten (hatte eine kleine Reiberei mit meine Kollegin
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Hi Isa,
ich würde eigentlich noch die Grundgebühr abrechnen. Aber bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das auch korrekt ist.
ich würde eigentlich noch die Grundgebühr abrechnen. Aber bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das auch korrekt ist.
- Curry
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Welche Zwei-Wochen-Frist? Was meinst du damit?daß, wenn die Zwei-Wochen-Frist nicht eingehalten wird, es nur eine Verfahrensgebühr gibt.
Ich habe da extra nochmal nachgelesen. wenn der Einspruch zurückgenommen wird, entsteht die Gebühr.Und die Erledigungsgebühr sei wohl auch sehr umstritten
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Die Grundgebühr fällt in jedem Fall an.ich würde eigentlich noch die Grundgebühr abrechnen. Aber bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das auch korrekt ist.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hi Nancy,
so, hatte gerade etwas Luft und habe auch noch mal rumgeblättert. Falls Du das RVG für Anfänger zur Hand hast (12 Auflage), da findeste das mit den zwei Wochen auf Seite 596 rdnr. 2327 oder halt im RVG unter Nr. 5115.
Somit hat sich das für meine Sache auch schon wieder mit der Erledigungsgebühr erledigt, da ich nicht in diesen zwei Wochen drin bin.....
so, hatte gerade etwas Luft und habe auch noch mal rumgeblättert. Falls Du das RVG für Anfänger zur Hand hast (12 Auflage), da findeste das mit den zwei Wochen auf Seite 596 rdnr. 2327 oder halt im RVG unter Nr. 5115.
Somit hat sich das für meine Sache auch schon wieder mit der Erledigungsgebühr erledigt, da ich nicht in diesen zwei Wochen drin bin.....
- Curry
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Okay, so genau habe ich es mir noch gar nicht durchgelesen. Ich mache nicht so oft Strafsachen.
Ist natürlich ärgerlich für euch...
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Curry
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Habt das Problem ja schon gelöst. Das mit der Grundgebühr ist klar, die fällt auf jeden Fall ein, hab sie nur nicht hingeschrieben, weil ich dachte, daß du es so verstehst und der selben Meinung bist wie ich. =)
Wünsch euch nen schönen abend...
Wünsch euch nen schönen abend...
Ich danke für Deine Hilfe Nancy. Klar ist es ärgerlich, aber was will man machen. Ich habe es mir vermutlich auch nur so genau durchgelesen, weil ich gerade das Problem hatte und sonst eigentlich auch so gut wie nie Strafsachen abrechne. Aber ich merke natürlich immer wieder, daß ich durch das Forum hier wieder ganz schön was hochgekramt bekomme bzw. dazu lerne. Also noch mal danke an dieser Stelle.
Bis die Tage....
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