Umschulung zur ReNo - wie ist Euer Job?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
BabyBen

#11

14.12.2009, 18:40

@ Sauvignon:

Mal eine andere Frage, hast Du Dich mal bei einer Insolvenzverwalterkanzlei beworben. In meiner letzten Kanzlei gab es einige Mitarbeiter, die so wie Du durch das erste Examen gefallen waren. Ich denke, dass viele Insolvenzverwalter froh sind, wenn sie zumindest im Ansatz juristisch geschultes Personal bekommen. Wenn wir mal wieder jemanden einstellen, hättest Du bestimmt eine Chance. Und eine Familie könnten wir Dir auch bieten :D .
Benutzeravatar
tcb_w87
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.12.2009, 20:07
Beruf: ReFa

#12

14.12.2009, 19:34

Also ich liebe lange Texte über alles :-) aber in Zeiten von SMS, Twitter und Offtopics ist man das halt nimmer gewohnt 8)

Also wenn du sagst, du bist aus dem Partyalter raus und selbstständiges Arbeiten gewohnt und bist obendrein noch ehrgeizig, dann brauchst du nicht zu zweifeln, meiner Meinung nach.

Wenn du Angst hast, ob dich die Themen nicht interessieren, kann ich dir gerne mal eine Liste schicken, was so drankommt. Aber dazu komme ich zeitlich dann erst am Wochenende wieder. Die Woche ist noch bissl stressig. Aber das kann ich gern machen, wenn du magst, kann auch paar Prüfungsaufgaben mal schicken (falls ja, schreib mir am besten als PN deine Mailadresse mal). Und wenn du dich bis Juni etwas einlesen kannst.. also.. dann packst du das auch. Bis wann musst du dich nochmal entscheiden?

Taschenrechner darfst du selbstverständlich benutzen. Im Unterricht und auch in den Prüfungen. In allen Fächern, wo du ihn brauchst.

Alternativ kannst du auch mal beim Arbeitsamt nachfragen, welche Berufe gerade gesucht sind. Das Arbeitsamt bringt jährlich oder so ein Heft raus mit Ausbildungsberufen, die total überlaufen sind und welche die nicht so gefragt sind und wo Mangel an Azubis ist. Kannst ja mal schauen, ob es da noch was anderes gibt, dass dich interessiert.

Wegen den Noten brauchst du dir echt kein Kopf machen. Also schlechter als 2 haben eher wenige. Und da muss man dann entweder zu wenig gelernt haben oder einfach auf den Kopf gefallen :-) wobei Ausrutscher halt passieren und jeder hat sein Fach, das einem halt nicht so liegt. Oder man versaut wegen Prüfungsangst was. Aber 2 haben die meisten, würde ich behaupten und 1er gibt es auch nicht selten (also bis 1,9 meine ich jetzt).

Kannst dich ja mal bei der Kammer auch informieren. Die freuen sich auch über Anrufer und geben immer gute und sehr liebe Auskünfte.


Liebe Grüße
Sauvignon
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
Registriert: 13.12.2009, 20:14
Wohnort: Hamburg

#13

19.12.2009, 17:43

Entschuldigt bitte, dass ich mich jetzt erst wieder melde, aber ich war im totalen Familienweihnachtsvorereitungsstress und bin erst seit gestern wieder zuhause.

Zunächst mal Danke, Ihr Lieben, dass Ihr alle geantwortet habt, da kann ich viel für mich rausziehen.


Dann werd ich mich schonmal umsehen hier, um mir einen Überblick zu verschaffen. :wink:


LG,
Sauvignon
Benutzeravatar
Nyrida
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 02.04.2009, 20:41
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#14

03.01.2010, 21:28

tcb_w87 hat geschrieben: Die größte Rolle in der Schule spielen natürlich die rechtsspezifischen Fächer:
- Allgemeine Rechtslehre (AR)
- Verfahrensrecht und Zwangsvollstreckung (RVZ)
- Kosten- und Gebührenrecht (RKG)
- RA-Micro
Befinde mich derzeit noch in der Ausbildung und somit auch noch in der Berufsschule und ich muss sagen, meine Schulfächer sind komplett anders aufgeteilt.

Da hätten wir:

ZPO
BGB
RVG
AWL = Allgemeine Wirtschaftslehre
RE = Mathe + Rechnungswesen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
TV = Textverarbeitung
Politik
Deutsch
Im ersten Lehrjahr noch Religion

Wie wir uns in eine Rechtsanwaltssoftware einarbeiten ist der Schule total egal. Hat eh jede Kanzlei ein anderes System.

In welche Kanzlei man geht, ob in eine große oder kleine, ist jedem selbst überlassen. Hat beides seine Vor- und Nachteile. Es kommt drauf an wie die Arbeitskollegen und die Anwälte sind und wie man auf sie zugeht.
tcb_w87 hat geschrieben: Wegen den Noten brauchst du dir echt kein Kopf machen. Also schlechter als 2 haben eher wenige. Und da muss man dann entweder zu wenig gelernt haben oder einfach auf den Kopf gefallen wobei Ausrutscher halt passieren und jeder hat sein Fach, das einem halt nicht so liegt. Oder man versaut wegen Prüfungsangst was. Aber 2 haben die meisten, würde ich behaupten und 1er gibt es auch nicht selten (also bis 1,9 meine ich jetzt).
Öhm, kommt auf die Schüler/innen an. Wenn ich sehe wie die bei uns alle abschneiden und wie meine Mitschülerinnen sich im Unterricht verhalten werden die meisten vielleicht mit einer 4 abschließen, vielleicht noch mit einer schlechten 3 ...
Ich glaub ich zweifel an meiner Klasse. Naja was solls ... Die Jahrgänge vor uns waren weder viel schlechter noch viel besser ...

Man sollte bei dem Beruf allerdings schon spaß an einigen Aufgaben haben, sonsts wirds auf Dauer nichts. Wer nicht schreiben mag, oder nicht telefonieren oder vor Mandanten wegläuft, weil sie einen Ansprechen könnten, ist recht fehl am Platz.
Alles kann erlernt werden, nur an einigen Dingen sollte man schon Spaß haben.
Benutzeravatar
Konsumkind
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 04.08.2009, 22:00
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#15

03.01.2010, 21:59

Ich hasse auch telefonieren, genauso wie ich den Mandantenkontakt nicht schätze. Trotzdem fühle ich mich alles andere als fehl am Platz. ;)
Nur weil man das eine oder andere Übel auf sich nehmen muss, der Rest einem aber Spaß bringt, ist man ja noch lange nicht falsch in diesem Beruf. Würde ich nicht in der Anmeldung sitzen müssen, würde mir das auch erspart leiben, sowas MUSS man ja nicht zwangsläufig machen.
Bild
Benutzeravatar
tcb_w87
Forenfachkraft
Beiträge: 125
Registriert: 11.12.2009, 20:07
Beruf: ReFa

#16

03.01.2010, 22:28

@ Nyrida:

Der Unterrichtsstoff ist genau der gleiche. Die Fächer heißen wohl bei dir nur anders als bei mir. Ich hatte aber auch in meinem Beitrag, den du zitiert hast, genau erklärt, was die Fächer bedeuten.
Dass also zum Beispiel bei mir das Fach Allgemeine Rechtslehre bei dir wohl BGB heißt. Bei dir heißen die Unterrichtsfächer wie die Gesetzestexte. Aber ich wie gesagt, habe ich ja die Unterrichtsfächer erläutert und gesagt, welches Gesetz das jeweilige Fach beinhaltet.

Zu dem Punkt mit den Noten: Also wenn deine Klasse faul und unkonzentriert ist, wirkt sich das selbstverständlich auf die Noten aus. Für reine Anwesenheit kriegt man keine 1.
Ich habe in all meinen Beiträgen als Voraussetzung Fleiß genannt. Sollte aber eigentlich auch klar sein.
Antworten