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stein
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#11

04.12.2009, 11:26

OK, also ist von dem von euch gelernten ja doch noch etwas haften geblieben.

WARUM genau durfte - darf man die RA.-Gebühren nicht in die Felder 32 - 34 eintragen ?

Das weiß ich nämlich leider nicht mehr.
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Mistfratz
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#12

04.12.2009, 11:59

Also in Zeilen 32-34 hab ich die noch nie eingetragen. Dann wären sie ja als Hauptforderung bezeichnet, das sind sie ja nicht.
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stein
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#13

04.12.2009, 12:06

RA. Gebühren sind immer Nebenforderungen und NIE zur Hauptforderung zu addieren - so merken ?

ABER die RA.-Kraft sagte mir gestern, sie macht dies immer so und hat noch nie eine Monierung vom Gericht bekommen.

Achten die bei Gericht denn nicht auf so etwas ?

Wirkt sich das denn hinterher im VB irgendwie aus, wo ich die RA-Gebühren eingetragen habe ?
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Mistfratz
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#14

04.12.2009, 13:00

Das wundert mich, dass da noch keine Monierung kam.

Naja, ich denke nicht, dass sich das im VB irgendwie negativ auswirkt. Sie sind halt nur irgendwie "falsch" eingetragen. Und schließlich gibt es jetzt ja extra das Feld "vorgerichtliche Kosten".

Naja, wenn die RA-Kraft meint, das stimmt so...?!?! Ich würds nicht so machen.
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