Frage:
gestern habe ich im Forum gelesen, dass man nur die 0,65 aus dem Rest nimmt und anrechnet. Mein Rest ist laut Forderungsaufstellung 86,69 €
über die ich nun einen MB machen müßte. Ich verstehe gar nix mehr.
Wie sieht denn nun die Rechnung aus ? HIIIIILLLLLFFFFEEEEE
anrechenbarer Teil der Geschäftsgebühr
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ich hab jetzt glaub ich auch grad nen Denkfehler. Die 0,65 sind noch aus dem Restbetrag zu nehmen, klar, da das ja auf die MB-Gebühr angerechnet wird. Aber der Schuldner hat die Gebühr ja schon bezahlt, deshalb kann man die doch im MB nicht mit aufnehmen. Häääääää! Irgendwie bin ich noch nicht ganz wach.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- stein
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2024
- Registriert: 17.11.2006, 18:48
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
- Wohnort: Nordrhein-Westfalen
- Kontaktdaten:
Ich hatte das so verstanden, dass ich aus den noch offenen
86,69 € nun die Geschäftsgebühr neu ausrechnen muss lt. Tabelle wären das - Oh - ich sehe gerade auch 32,50 €. Sch... falsches Beispiel gebracht.
Ich brauche ein anderes Beispiel. Also wie müßte eine Rechnung aussehen, wenn die erste Hauptforderung 600,00 € war und darauf sagen wir mal 300,00 € in Raten bezahlt worden sind.
Ich brauche so ein Beispiel für meine Mustermappe, in der ich dann immer wieder nachschauen kann. Jetzt ist die Gebührenhöhe ja anders. Kann mir jemand ein Beispiel aufschreiben . Bitte
86,69 € nun die Geschäftsgebühr neu ausrechnen muss lt. Tabelle wären das - Oh - ich sehe gerade auch 32,50 €. Sch... falsches Beispiel gebracht.
Ich brauche ein anderes Beispiel. Also wie müßte eine Rechnung aussehen, wenn die erste Hauptforderung 600,00 € war und darauf sagen wir mal 300,00 € in Raten bezahlt worden sind.
Ich brauche so ein Beispiel für meine Mustermappe, in der ich dann immer wieder nachschauen kann. Jetzt ist die Gebührenhöhe ja anders. Kann mir jemand ein Beispiel aufschreiben . Bitte
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Du nimmst die Geschäftsgebühr aus dem Wert, über den ihr außergerichtlich tätig geworden seid. Habt ihr den Schuldner bei 600,00 € gemahnt, dann aus diesem Wert. Es spielt dann keine Rolle, ob er danach gezahlt hat. Da er dann aber Ratenzahlungen geleistet hat und diese auf Kostenzinsen, Kosten, Hauptforderungszinsen, Hauptforderung verrechnet werden, nimmst du nur noch den Restbetrag der GEschäftsgebühr in den MB mit auf. Wenn die Geschäftsgebühr durch die Ratenzahlungen vollständig abgegolten ist, kommt diese nicht mehr in den MB.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
@ Linnea
Aber der Schuldner hat doch die komplette Geschäftsgebühr gezahlt. Durch einen MB wird ja 0,65 angerechnet. Der Schuldner hat demnach zuviel bezahlt. Verstehst du was ich meine? Muss dann die Hauptforderung im MB nicht geringer angegeben werden, da die 0,65 praktisch als "Guthaben" angerechnet" wird.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Aber der Schuldner hat doch die komplette Geschäftsgebühr gezahlt. Durch einen MB wird ja 0,65 angerechnet. Der Schuldner hat demnach zuviel bezahlt. Verstehst du was ich meine? Muss dann die Hauptforderung im MB nicht geringer angegeben werden, da die 0,65 praktisch als "Guthaben" angerechnet" wird.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
@_nancy_
Ja, wenn er natürlich mehr gezahlt hat als die 0,65 Geschäftsgebühr ausmacht, dann wird das auf die Hauptforderung angerechnet und diese dann geringer.
Ja, wenn er natürlich mehr gezahlt hat als die 0,65 Geschäftsgebühr ausmacht, dann wird das auf die Hauptforderung angerechnet und diese dann geringer.
- stein
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2024
- Registriert: 17.11.2006, 18:48
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
- Wohnort: Nordrhein-Westfalen
- Kontaktdaten:
Ist meine Rechnung dann so richtig ?
Gegenstandswert: € 600,00
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = € 58,50
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3, 4 VV RVG (aus Wert 300,00) = € 16,25
restliche Geschäftsgebühr € 42,25
Auslagen bleiben bestehen = € 11,70
Zwischensumme = € 53,95
MWSt. = € 8,63
Summe = € 62,58
Ist mein Verzugsschaden (den ich in den MB schreiben muss) dann richtig ausgerechnet nämlich 62,58 ??????
Gegenstandswert: € 600,00
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG = € 58,50
0,65 Anrechnung gem. Vorbemerkung 3, 4 VV RVG (aus Wert 300,00) = € 16,25
restliche Geschäftsgebühr € 42,25
Auslagen bleiben bestehen = € 11,70
Zwischensumme = € 53,95
MWSt. = € 8,63
Summe = € 62,58
Ist mein Verzugsschaden (den ich in den MB schreiben muss) dann richtig ausgerechnet nämlich 62,58 ??????
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Ja, ist richtig, aber wenn der Schuldner schon Raten bezahlt hat und damit die Geschäftsgebühr ausgeglichen ist, kann man den nicht anrechenbaren Teil nicht mehr als Verzugsschaden geltend machen.