Kostenausgleichungsverfahren

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Sam29

#11

15.10.2009, 17:42

Richtigerweise erhält der Mandant IMMER eine Gebührenrechnung unter Abzug all der wunderbar erstatten Gelder. zum Schluss steht eben dann null. Aber einen Anspruch auf eine richtige Rechnung nach den bestimmungen des UStG hat der Mandant immer.
gkutes

#12

16.10.2009, 10:17

ich meine ein kfb reicht nicht. dann müsstest du ja noch eine aufstellung hinten dranbasteln, damit die UST drinne ist. Im KFB sind doch meist auch Gerichtskosten mit drin. Die stehen ja auch NUR dem Mandanten zu. Die müsste man auch noch ausrechnen. Eine Sollstellung hast du ja auch noch nicht in der Buchhaltung.

Also, einfacher (und richtiger?) eine Rechnung zu schreiben
*Marilyn*

#13

16.10.2009, 11:15

Ja klingt logisch! Danke! :)
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