@Nicole
Danke für den Tipp! Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
BIIITTEEE
Abschlussprüfung Herbst 09
Der Gegenstandswert ergibt sich aus dem Ergebnis der zusammenzurechnenden Einzelwerte, also: EUR 3 000,00 + EUR 350,00 + EUR 778,00.NickyDD hat geschrieben:4.
Rechtsanwalt Freund beauftragt für Herrn Müller den Gerichtsvollzieher, aus dem Urteil des Landgerichts Wiesbaden gegen Herrn Heinrich die Zwangsvollstreckung wegen titulierten Ansprüchen in Höhe von 3.000,00 € nebst 350,00 € Zinsen und Kosten in Höhe 778,00 € zu betreiben.
Berechnen Sie die Vergütung von Rechtsanwalt Freund.
Sind die einzelnen Werte zu addieren? Schließlich ist ja alles tituliert. (?)
Dann bekommst Du aus diesem Wert die Gebühren nach 3309 zzgl. PTE und MWSt.
NickyDD hat geschrieben:9.
Frau Tina Maier erscheint in der Kanzlei von RA Kluge und legt ein Urteil vor, das im letzten Jahr für ihren Ehemann erwirkt worden ist und die Nachbarn Zoff verpflichtet, die Zufahrt zum Haus freizuhalten. Sie teilt mit, dass ihr Ehemann zwischenzeitlich verstorben sei und sie
das Haus geerbt habe. Aus dem Urteil soll nunmehr vollstreckt werden. Hierzu beantragt RA Kluge die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel. Die Gegenseite, vertreten durch RA Brück, bestreitet den Eigentumsübergang. Das Gericht bestimmt einen Termin zur mündlichen
Verhandlung. Nachdem keine Einigung erzielt werden kann, erteilt das Gericht die beantragte Rechtsnachfolgeklausel und setzt den Gegenstandswert der Angelegenheit mit 20.000 € fest.
Berechnen Sie die Vergütung von RA Kluge.
So einen Fall haben wir nie durchgenommen. Ich weiß daher überhaupt gar keinen Lösungsansatz.
Schau Dir hierzu mal § 18 RVG an.
Oh...doch noch jemand der antwortet
Vielen lieben Dank!!! Also stimmte meine Vermutung. Alles andere wäre auch unlogisch. Aber manchmal bin ich dann so verunsichert. Naja....wäre ja jetzt geklärt!
Im Übrigen finde es prima, dass du mir die Möglichkeit gibst, den Lösungsansatz selbst zu finden! Auch hier ein DICKES Dankeschön für den Hinweis!!!!
Vielen lieben Dank!!! Also stimmte meine Vermutung. Alles andere wäre auch unlogisch. Aber manchmal bin ich dann so verunsichert. Naja....wäre ja jetzt geklärt!
Im Übrigen finde es prima, dass du mir die Möglichkeit gibst, den Lösungsansatz selbst zu finden! Auch hier ein DICKES Dankeschön für den Hinweis!!!!
@ NickyDD: Was hättest Du denn davon, wenn ich Dir die Lösungen vorgebe? In Deiner Abschlussprüfung sitzt Du ja auch allein vor den Fragen...