Hilfe für Kostenfestsetzung
- Adora Belle
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Das geht aber nur bei entsprechender Kostenentscheidung, §162 Abs.3 VwGO.
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Hallo, ich hätte da auch eine Frage Ich habe hier einen Beschluss des AG der aussagt, dass die Gegner als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits tragen und der Streitwert festgesetzt wird. Ich soll einen KFA machen. Ehrlich gesagt bin ich nur verwirrt nach § wieviel das hier der Fall sein soll Wir hatten die Klage zurückgenommen. Danke schon einmal für die Hilfe LG
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Da ja die Gegner die Kosten des Rechtsstreits tragen, machst du hier § 104
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Vielen Dank
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Hallo Ihr Lieben,
1. habe auch ne Frage, wir haben in der I. Instanz verloren und sollten die Kosten des Verfahrens tragen. II. Instanz Vergleich geschlossen: "Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4." die Kosten des Rechtsstreits heißt doch I. und II. Instanz oder?
Danke für Eure Antworten noch eine Frage:
2. In der zweiten Instanz wird doch die Parteibezeichnung der I. übernommen oder? D. h. wenn wir I. Instanz Beklagte sind und in der zweiten Berufungskläger, wenn das Gericht dann schreibt: die Beklagte, sind wir doch gemeint oder? Steh voll aufm Schlauch, meine Vorgängerin hat keinen KFA gemacht und ich weiß nicht warum, jetzt weiß ich nicht, ob ich mich irre, da wir nur 1/4 der Kosten zu tragen hätten (wenn wir Beklagte sind). Deswege bin ich einbisschen irritiert.
Danke auf Eure Antworten.
1. habe auch ne Frage, wir haben in der I. Instanz verloren und sollten die Kosten des Verfahrens tragen. II. Instanz Vergleich geschlossen: "Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 3/4 und die Beklagte 1/4." die Kosten des Rechtsstreits heißt doch I. und II. Instanz oder?
Danke für Eure Antworten noch eine Frage:
2. In der zweiten Instanz wird doch die Parteibezeichnung der I. übernommen oder? D. h. wenn wir I. Instanz Beklagte sind und in der zweiten Berufungskläger, wenn das Gericht dann schreibt: die Beklagte, sind wir doch gemeint oder? Steh voll aufm Schlauch, meine Vorgängerin hat keinen KFA gemacht und ich weiß nicht warum, jetzt weiß ich nicht, ob ich mich irre, da wir nur 1/4 der Kosten zu tragen hätten (wenn wir Beklagte sind). Deswege bin ich einbisschen irritiert.
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1. ja
2. ja
Gruß
Hühnerhaufen
2. ja
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Hühnerhaufen