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zamie
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#11

22.11.2006, 14:53

ja, Berufsschule - erschien mir das einfachste.

Ihr versteht mein Dilemma. *freu* Alles andere ist ja recht einfach und im Speicher, aber Büroorg.... Kann mir vielleicht noch einer sagen, wo die Sache mit der Postulation des RA am OLG steht. Hat sich das geändert? Darf der jetzt auch in Zivilsachen an jedes OLG? Ich hab gelesen, dass ein RA vor dem BVerfG geklagt hat wegen der Simultanzulassung.

Weiß jemand da was???? :?: :?: :?:

Ich danke Euch :P
mollie

#12

22.11.2006, 15:01

in meiner ausbildung haben wir eb´s nie gestempelt. in der kanzlei, wo ich vorher war, auch nicht. in der kanzlei, wo ich jetzt bin, werden eb´s generell gestempelt. es handhabt also jeder anders. wichtig ist nur zu wissen, dass das schriftstück erst als zugestellt gilt, wenn der anwalt davon kenntnis erlangt, sprich das eb unterschreibt und mit datum versieht (ab diesem tage gilt erst die zustellung).

büroorganisation hatten wir nur in der zwischenprüfung. da kann man nicht viel lernen. es kommen fragen, wie: was kostet ein maxibrief, wie meldet man sich ordnungsgemäß am telefon (da gibt es irgendwelche richtlinien, die ich aber auch nicht weiß), warum gibt es wiedervorlagen, gerichtsaktenzeichen zuordnen etc.

eben der ganz übliche bürokram, den man tagtäglich macht.... brauchst du keine angst vor haben.... konzentriere dich lieber auf die wesentlichen prüfungsfächer, wie bwl und recht...
Gast

#13

22.11.2006, 15:03

Also ich hatte nie Büroorganisation...komisch...wir haben niemals so eine Frage gestellt bekommen...ich wüsste nicht, was eine optimale Temperatur wäre...EB wird bei uns auf keinen Fall gestempelt.

Ich glaube es gibt wichtigeres, als zu wissen, ob eine optimale Raumtemperatur in unseren Büros herrscht (weil wer änderts?).
mollie

#14

22.11.2006, 15:10

@meinstern: das ist schon wichtig zu wissen mit der raumtemperatur und auch wie groß ein büro sein muss und welche abstände der stuhl zum tisch haben muss etc. das hat u.a. gesundheitliche aspekte... aber das lernt man normalerweise nicht in der berufsschule... ich habe meine unterlagen zum thema "optimale raumgestaltung" zu hause und schaue heute abend mal nach...
Gast

#15

22.11.2006, 15:12

Eigentlicher Sinn des Empfangsbekenntnisses ist, dass die Geschäftsstelle weiß, wann der RA Kenntnis von dem Schriftstück erlangt hat und nicht, wann es eingegangen ist.

vgl. Zöller, ZPO, § 174 Rn. 14 (Zustellungsdatum ist der Tag, an dem der Anwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des "übermittelten" Schriftstücks Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegengenommen hat)

Sprich: Der (sachbearbeitende) Anwalt nimmt Kenntnis und nicht das Sekretariat, das die Post bearbeitet.

Demnach wird es bei uns nicht gestempelt, sondern der Rechtsanwalt füllt das bei uns aus...

Ist auch sinnvoller mit der Fristenberechnung, finde ich... Denn manchmal bleiben die Akten mit dem Posteingang ja zwei drei Tage liegen...
mollie

#16

22.11.2006, 15:16

das ist richtig, jedoch kann man nicht pauschal sagen, man darf das eb nicht stempeln... dazu gibt es keinerlei rechtsprechung...
zamie
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#17

22.11.2006, 15:20

und was mach ich dann mit der Frage:

Nennen Sie vier Beispiele für Unterlagen, die nicht mit einem Eingangsstempel versehen werden dürfen? :(

Da fallen mir nur Urkunden und Originalunterlagen ein. Und (bei uns) eben EB's was ja dann falsch wäre. :|
Gast

#18

22.11.2006, 15:27

@ mollie: Sicher spricht nichts dagegen, dass es nicht gestempelt sein soll. Die Frage ist nur, zu welchem Datum. Eingang Büro oder Kenntnis Anwalt. Wie gesagt, jede Kanzlei macht es aus Gewohnheit anders. Aber laut ZPO soll das Datum drauf, an dem der RA Kenntnis von dem Schreiben hat. Kann natürlich auch der Eingangsstempel drauf...

@ zamie: Hmm, gute Frage...

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Sonst fällt mir jetzt auf die schnelle auch nichts ein...
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angel30
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#19

22.11.2006, 15:34

Also das Fach hatten wir auch nicht. Büroorganisation ist doch auch überall anders. Ich z. b. mache einen Peppi mit Eingangstempel auf das EB und der RA unterzeichnetet dann mit datum an dem er es gesehen hat und ich fax dann das EB raus. ohne peppi!!!!!

aber ich bin der meinung man kann doch dann nichts benoten, weil ja eigentlich keine antwort falsch ist.
zamie
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#20

22.11.2006, 15:34

Genau prinz_daniel, und auch da scheiden sich die Geister,

denn

- Urteile
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse

sind bei uns gestempelt. Aber der Rest klingt gut. Des nehm ich mal so mit und evtl. kommt die Frage nicht :-)

Hast Du denn vielleicht auch eine Antwort auf meine Frage mit der Simultanzulassung der RAe beim OLG? :lol:
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