Unterschrift angestellter Rechtsanwalt
Bei uns dürfen Anwälte, die nicht im Briefkopf stehen nur gemeinsam mit einem Anwalt unterschreiben, der dort aufgeführt ist.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Wieso BabyBen?
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ist es das?BabyBen hat geschrieben:@ Mr. Black:
Ist aber eher ein steuerrechtliches Problem.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Ist zur Zeit großes Thema bei uns, krieg ich aber nicht mehr zusammen.
In steuerrechtlicher Sicht ist die Finanzverwaltung wohl darauf gekommen, dass die Umsätze des angestellten Anwalts der Sozität nur dann zuzurechnen sind, wenn praktisch ein Partner die Fäden in der Hand hält und den Angestellten überwacht.
In steuerrechtlicher Sicht ist die Finanzverwaltung wohl darauf gekommen, dass die Umsätze des angestellten Anwalts der Sozität nur dann zuzurechnen sind, wenn praktisch ein Partner die Fäden in der Hand hält und den Angestellten überwacht.
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Das kann ich mir jetzt irgendwie nicht vorstellen, weil er ja angestellt ist und daher keinen eigenen Umsatz hat.
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JSanny hat geschrieben:Das kann ich mir jetzt irgendwie nicht vorstellen, weil er ja angestellt ist und daher keinen eigenen Umsatz hat.
...das, was die Finanzverwaltung tut, kann man auch selten verstehen! Ich arbeite in einer steuerrechtlich-ausgerichteten Kanzlei, was da manchmal von den FA von Schreiben kommen... unfassbar!
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Dann klär uns doch mal auf, wenn es BabyBen nicht macht. Ich verstehe nicht ganz, warum das ein steuerrechtliches Problem sein soll.
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JSanny, ich habe doch schon erklärt, dass die Finanzverwaltung manchmal auf die Idee kommt, die Umsätze dem angestellten Anwalt direkt zuzuschreiben. Verstehe tue ich das nicht. Aber wenn ich Steuerrecht würde verstehen wollen, würde ich ganz dumm im Kopf. Und wir Anwälte sind doch schon im Allgemeinen völlig gestört.
- Soenny
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OK ich verstehe das zwar immer noch nicht, weil wir ja von einem angestellten RA sprechen und mir nicht klar werden will, warum das FA auf die Idee kommen soll, Umsätze der Kanzlei, die ja auch angemeldet werden (müssen), einem angestellten RA anzulasten, für den ja schließlich auch Steuern gezahlt werden.
Aber vielleicht kann MG dazu noch was sagen, sitzt ja an der "Front"![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Aber vielleicht kann MG dazu noch was sagen, sitzt ja an der "Front"
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