DAs habe ich hierzu gefunden:
§ 464 (Kostenentscheidungspflicht; Kostenfestsetzung)
(1) Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede eine Untersuchung einstellende Entscheidung muß darüber Bestimmung treffen, von wem die Kosten des Verfahrens zu tragen sind.
(2) Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluß, der das Verfahren abschließt.
Bei uns ist kein Urteil und kein Beschluss ergangen. Deshalb werde ich allen Mut zusammen nehmen und mein RA genauer fragen, auch wenn es ärger geben wird :-./
KFA in Verkehrsunfallsachen
Nö, mich lässt eher vermuten, dass der noch gar keine Abrechnung gekriegt haben wird, denn sie weiß ja gar nicht, was sie abrechenn soll.. Oben steht nur, dass er benachrichtigt wurde (über den Strafbefehl) und auf die Schreiben nicht reagierte! Ein paar mehr Infos wären eben hilreich.in Verbindung mit "Mandant hat nicht reagiert" läßt mich vermuten, es soll nach § 11 festgesetzt werden.
Liebe Grüße,
romex
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Ein Strafbefehl ist auch ein Urteil. Schau mal in die Kostenentscheidung, dort dürfte in etwa stehen, daß der Mandant neben den Verfahrenskosten auch seine eigenen Auslagen tragen muß.
Also wenn Du wirklich im erstel Lehrjahr bist - was für einen Ar... von Chef hast Du bitte, wenn Du dafür Ärger bekommst, etwas nicht zu wissen???Bei uns ist kein Urteil und kein Beschluss ergangen. Deshalb werde ich allen Mut zusammen nehmen und mein RA genauer fragen, auch wenn es ärger geben wird :-./
Geh doch bitte auf unsere Fragen ein, dann können wir Dir helfen und Dir genau sagen, was Du wie abrechmen kannst!!!
Liebe Grüße,
romex
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Im Strafbefehl steht genau.
Geldstrafe von 1000 E und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen hat er selber zu tragen.
Sorry das ich so ungenau schreibe, aber aus der Handakte werde ich auch nicht schlau, da nur der Strafbefehl drin ist.
Geldstrafe von 1000 E und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen hat er selber zu tragen.
Sorry das ich so ungenau schreibe, aber aus der Handakte werde ich auch nicht schlau, da nur der Strafbefehl drin ist.
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Also ist auch noch keine Rechnung raus?
Dann muss zunächst mal Abrechnung erteilt werden, bevor weiter Schritte eingeleitet werden. Mit den notwendigen Auslagen sind übrigens eure Kosten gemeint.
War ihr auch schon im Vorverfahren tätig, d.h. habt ihr Euch vielleicht bei der Polizei bestellt? Schreib bitte so genau wie möglich, was ihr gemacht habt.
Dann muss zunächst mal Abrechnung erteilt werden, bevor weiter Schritte eingeleitet werden. Mit den notwendigen Auslagen sind übrigens eure Kosten gemeint.
War ihr auch schon im Vorverfahren tätig, d.h. habt ihr Euch vielleicht bei der Polizei bestellt? Schreib bitte so genau wie möglich, was ihr gemacht habt.
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Und wer hat Dir jetzt gesagt, daß Du einen KFA machen sollst? Das ergibt doch keinen Sinn.
Bitte werd Dir selbst (nötigenfalls durch Nachfrage beim Chef) erstmal klar darüber, was Du machen sollst. Die Akte ggüber Mandant abrechnen? Oder KFA nach § 11 stellen? Liegen dafür die Voraussetzungen vor?
Bitte werd Dir selbst (nötigenfalls durch Nachfrage beim Chef) erstmal klar darüber, was Du machen sollst. Die Akte ggüber Mandant abrechnen? Oder KFA nach § 11 stellen? Liegen dafür die Voraussetzungen vor?
Ach Gottchen, sie weiß als Lehrling doch gar nicht, was sie machen soll. Und wenn sie dann auch noch so einen Chef hat... Hmmm... Tut mir fast ein bisschen leid!!
Aber Natale keine Sorge, wir wollen Dir nichts Böses!!! Wir brauchen nur mehr INFO!!! Und wo ist die für Dich zuständige ReNo oder bist Du allein in dem Büro???
Aber Natale keine Sorge, wir wollen Dir nichts Böses!!! Wir brauchen nur mehr INFO!!! Und wo ist die für Dich zuständige ReNo oder bist Du allein in dem Büro???
Liebe Grüße,
romex
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