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Verfasst: 24.03.2009, 13:52
von Gast
Wir sind 4 Auszubildende und 3 Festangestellte (Buchahltung, Schreibkraft, ZV)... ich habe in 6 Wochen Prüfung und jetzt das kurz vor Schluss... ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...

Verfasst: 24.03.2009, 13:53
von rosa
ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...
natürlich wirs du dich dagegen wehren!! geh hin und sag dass du nicht bereit bist das zu zahlen!! wirst du da übernommen oder haste den eh in 6 wochen los?

Verfasst: 24.03.2009, 13:53
von Refa_Cologne_M
mousse hat geschrieben:Wir sind 4 Auszubildende und 3 Festangestellte (Buchahltung, Schreibkraft, ZV)... ich habe in 6 Wochen Prüfung und jetzt das kurz vor Schluss... ich weiß echt nicht wie ich mich da verhalten soll... Wenn ich mich weigere, macht er einen riesen Aufstand...
Dann schalte die RAK ein, er darf dir das nicht in Rechnung stellen, damit verstösst er gegen seine Berufsordnung ;)

Verfasst: 24.03.2009, 13:55
von wifey
Den Aufstand kann er dann sicherlich auch alleine proben - Informier Dich auf jeden Fall bei der RAK

Verfasst: 24.03.2009, 14:05
von jojo
Mh, das mit der BRAO sehe ich aber nicht...

Ich würde sagen es gilt das übliche Haftungsverhältnis:

Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Dein Problem scheint mir aber ehr zu sein, dass du Ärger bekommst, wenn du nicht zahlst, wie begründet auch immer.

Lass es dir doch vom Lohn abziehen und klage es nach bestandener Abschlussprüfung ein :cowboy

Verfasst: 24.03.2009, 14:10
von CheerSassi
hehe, des mit einklagen is ja mal gut. aber wegen 75 € ne klage einreichen :?

dann lieber erst mit der RAK reden.

Verfasst: 24.03.2009, 14:11
von catwysel
Sehe ich nicht ganz so. Die Klage ist nach PKH-Erteilung erst eingereicht worden. Die Urschrift sowie die begl. Ablichtung sind doch wohl vom RA unterschrieben worden!!!!

Ich würde es nicht zahlen. Vor alle, weil Du auch für die Landeskasse nicht der Gebührenschuldner bist. Die Rechnung geht an den Absender: RA!

Verfasst: 24.03.2009, 14:16
von jojo
Das Problem scheint mir hier aber weniger die m.E. eindeutige Rechtslage zugunsten von mousse zu sein, sondern vielmehr der Aufstand des Anwaltes.

Kann ich da auch irgendwie verstehen, so kurz vor der Prüfung.

Klar, für 75,00 kann man klagen....sofern man nix anerkennt, sondern sich das kommentarlos abziehen lässt... :cowboy

Verfasst: 24.03.2009, 14:20
von wifey
und ich würd in dem Fall auch für 75 Euro klagen

Verfasst: 24.03.2009, 14:24
von Maximum
Aber ich mein wenn du nicht übernommen wirst!!! dann sagste ihm Nein das zahlen Sie hübsch selbst.

Wenn er dir Stress macht biste halt krank! Pech für Ihn.