Wieviel Urlaub steht mir zu?

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Lena
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#11

24.01.2009, 20:07

Wie schon damals in dem andern Thread über deinen Urlaub erklärt:

Werktag = jeder Tag der nicht Sonn- oder Feiertag ist.
Daher musst du für ne Woche 6 Tage Urlaub nehmen - egal ob ihr Samstag arbeitet oder nicht.

Da in deinem Vertrag 30 Werktage vereinbart sind, stehen die dir auch zu.
Du musst für einen BErufsschultag keinen Urlaub nehmen (guck mal ins BBIG ich glaub § 15 - der AG hat dich freizustellen), weil du die Pflicht zum Besuch der Berufsschule hast.
Daher musst du für ne komplette Woche in den Ferien die 6 Tage nehmen und außerhalb der Ferien rein rechnerisch 4 Tage (weil ja 2 Tage Berufsschule sind).

ABER: wenn du mal googelst - es gibt da 2 Meinungen: Entweder du nimmst die 4 Tage und gehst zur Berufsschule oder du nimmst 6 Tage und gehst zur Berufsschule und der AG muss dir 2 Tage wieder gut schreiben (bleibt sich vom rechnerischen her gleich).

Hab damals in dem andern Thread schon gesagt:
Rumrätseln bringt dir nix!
Frag einfach deine Ausbilderin wie sie auf ihre Rechnung kommt!

Ach ja, und von wegen Tageweise Urlaub nehmen... Eigentlich darfst du das nicht. Der Urlaub soll nach dem BUrlG immer zusammenhängend genommen werden - und gerade Azubis sollten den auch nur in den Ferien nehmen (weil dann die Berufsschultage wegfallen).

Also... bitte nicht noch einen Thread zu dem Thema eröffnen (hättest das eigentlich in dem andern weiterschreiben können) - sondern AUSBILDER ggf. den Rechtsanwalt fragen - dir die Rechnung erklären lassen! Alles andre bringt nix!
Liebe Grüße
Lena

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Sweethoney88

#12

24.01.2009, 20:20

Wie oft soll ich denn noch meine Ausbilderin fragen?

Ich habe sie jetzt schon 3 x nachgefragt wie sie auf diese Rechnung kommt und sie zählt aber an den Schultagen wo ich nicht arbeiten gehe, nicht als Arbeitstage und darum kommt sie auch auf einer ganz anderen Rechnung als ich.

Aber man muss doch die Schultage wo man 5 Stundenunterricht hat als Arbeitstag ansehen oder nicht?

Welches Gesetz belegt das?
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Lena
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#13

24.01.2009, 20:34

Aber man muss doch die Schultage wo man 5 Stundenunterricht hat als Arbeitstag ansehen oder nicht?
Wieso sollte man das?

Schultage sind Schultage. Wie schon gesagt: Es gibt 2 Meinungen. Wenn du außerhalb der Ferien Urlaub nimmst musst du entweder:
a) 6 Tage Urlaub nehmen - auch für die 2 Schultage und kriegst die dann aber wieder "gutgeschrieben";
b) 4 Tage Urlaub nehmen - die 2 Berufsschultage zählen daher nicht.
Egal wie - an den Tagen musst du eh zur Berufsschule.
Und rein rechnerisch kommts auf selbe drauf raus. 1 Woche Urlaub außerhalb der Ferien "kosten" dich (bei 2 Berufsschultagen) 4 Werktage Urlaub.

Rechtlich gesehen wäre sogar die Variante a) die richtige.
6 Tage Urlaub. Und da der Azubi wegen § 15 BBIG freizustellen ist, sind im die beiden Tage Urlaub für die Berufsschultage zusätzlich zu geben.

Wenn in deinem Vertag steht: 30 Werktage für 2009, dann heißt das entweder 30 Werktage (und die Samstage zählen mit...) oder 30 : 6 x 5 = 25 Arbeitstage (so wie es Coschi auf Seite 1 schon geschrieben hat)
Liebe Grüße
Lena

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Sweethoney88

#14

24.01.2009, 20:40

Es heisst doch Berufsschulausbildung,

meiner Meinung nach sind Schultage mit Arbeitstage gleich zusetzen.
Sonst wäre es ja keine Dual-Berufsschulausbildung, wenn ich nur arbeiten gehen würde.

An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (sechs und mehr Unterrichtsstunden) darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen. (§ 8, Abs. 1 JArbSchG)

Ja die Rechnung verstehe ich ja auch mit :

( pro Kalenderjahr )

30 Werktage Urlaub : 6 Werktage = 5 Wochen
5 Wochen x 5 Arbeitstage = 25 Arbeitstage Urlaub

aber meine Ausbilderin rechnet:

30 Werktage Urlaub : 6 Werktage = 5 Wochen
5 Wochen x 3 Arbeitstage = 15 Arbeitstage Urlaub

Das mit den " 3 Arbeitstagen " verstehe ich einfach nicht !!!
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Lena
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#15

24.01.2009, 20:43

Generell intressant find ich die Merkblatt zur Urlaubsgewährung, z.b. der HWK Mittelfranken http://www.hwk-mittelfranken.de/viewDoc ... =75&id=378
der RAK Köln http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=841 oder der RAK Hamburg http://www.rechtsanwaltskammerhamburg.d ... kblatt.pdf
Liebe Grüße
Lena

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#16

24.01.2009, 20:49

Weil du dann nur 3 Tage Urlaub nehmen musst und für die 2 Tage wo du Berufsschule hast keinen...

Sie rechnet wohl dabei dann nicht dass du den Urlaub in den Verien nimmst?!?!
Das mit den " 3 Arbeitstagen " verstehe ich einfach nicht !!!
Hast du sie genau DESWEGEN schon mal angesprochen?

Sorry wenn ich das als betone. Aber du schreibst auch nicht gerade deutlich. Die Rechnung deiner Ausbilderin kommt immer unvollständig rüber. So mit den Erklärungen Wochen, Arbeitstage etc. war sie noch nie... deswegen frag ich nur.
Nur mal als Beispiel:
Mal schreibst du so

Wenn du sie auch nur "mal so" fragst: Hä, ich versteh das nicht und sagst nicht was du an der ganzen Rechnung nicht verstehst, dann würd ich an ihrer Stelle auch schon aufgegeben haben.

Und wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege - und sie meinst du musst für ne Woche nur 3 AT Urlaub nehmen weil du 2 Schultage hast, dann würd ich zurückfragen was dann in den Ferien ist.
An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (sechs und mehr Unterrichtsstunden) darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen. (§ 8, Abs. 1 JArbSchG)
Na ja, aber du bist schon über 18!! Da gilt das JArbSchG nicht!
Liebe Grüße
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#17

24.01.2009, 21:22

Da ich 20 Jahre alt bin
und hier genau steckt dein problem!

§ 15 BBiG sagt:
§ 15
Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teil-
nahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen
freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungs-
maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
durchzuführen sind.
aber du denkst sicherlich an:
§ 9 Berufsschule
(1) 1Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. 2Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.
das fettgeschriebe ist leider nicht für dich bindend! Das JArbSchG ist ja nur für Jugenliche gültig und bis 18 Jahre gültig. Du bist jedoch 20 und muss - wenn es der arbeitgeber forder - auch noch nach der schule zur arbeit (natürlich unter anrechnung der stunden), wenn du länger als 5 stunden in der schule warst.

ich hatte damals selbst das tolle erlebnis, nach 7 stunden unterricht, noch insbüro zu müssen..
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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#18

24.01.2009, 22:53

30 ( Werktage) : 5 x 3 = 15 Tage
6 (Werktage) + 5 Tage ( Rest aus dem letzten Jahr)
20 Tage
Wenn ich jetzt von dem Link ausgehe, den Coschi hier rein gestellt hat, stimmt das allerdings nicht.

Dann müsste es so sein:

30 Werktage : 6 Tage = 5 Wochen
5 Wochen x 5 Arbeitstage = 25 Tage!!!!!

Das mit dem
30 ( Werktage) : 5 x 3 = 15 Tage
kann ich mir nur so erklären, dass sie in einer Zeit gerechnet hat, in der du Schule hast, demnach würde es stimmen. Aber logisch ist das nicht!!!!!

Ich bin auch der Meinung, dass die Schultage nicht zu dem Urlaub hinzugerechnet werden dürfen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#19

24.01.2009, 23:11

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Grundregel (§ 3 I BUrlG): Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich.

Werktage (§ 3 II BUrlG): alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, also auch der Samstag.

jährlich: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)

ABER: Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:

ABER Nr.1:

Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).

Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage),
bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche
16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.

Ich trage mal mit zur Verwirrung bei oder auch nicht, wobei ich auch der Meinung bin, daß das, was sunshine grade geschrieben hat stimmt.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Sweethoney88

#20

26.01.2009, 20:48

Hallo Ihr Lieben,

nun habe ich nochmal mit meiner Ausbilderin gesprochen.

Und Sie hat mir wieder die Rechnung gesagt:

30 :6 = 5x3 =15 Tage ( während der Schulzeit 1 Jahr)
=5 X4 = 20 Tage ( während der Schulzeit 2 u.3 Jahr)
= 5X5 = 25 Tage ( in den Ferien nehmen)

Man oh man, ist das kompliziert. Na was mache ich, wenn ich
zum Beispiel vom 2.2 -3.2 Urlaub nehmen möchte.

Dann kann ich doch nicht mit 25 Urlaubstagen anfangen zu nehmen?
Dann muss ich 20 Urlaubstage nehmen oder?

Die nächsten Urlaubstage habe ich in April ( 5 Tage), Mai ( 5 Tage) und
August ( 5 Tage). Aber das haut doch vorne und hinten nicht hin oder?

Was soll ich denn bloß noch tun, sie zeigte mir jetzt schon 3 mal Ihre
Rechnung, aber habe es immer noch nicht verstanden wie ich nehmen soll.

Liebe Grüße
Antworten