DeniseMatthews hat geschrieben:Hallo,
ich habe vor einiger Zeit schon einmal gepostet.
Es ging dadrum, dass ich durch die Prüfung gefallen bin (meine Ausbildung habe ich 2001-2005 gmeacht).
Hatte heute das Gespräch mit der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe und die Frau Renner sagte mir, ich kann jederzeit die Nachholprüfung machen, (in jedem Fach dann eben).
Ich stehe gerade total unter Schock.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich das tatsächlich machen darf.
Momentan bin ich auch garnicht bei einem Anwalt beschäftigt. Nicht mal in einem Büro.
Sie meinte ich könnte die Prüfung jederzeit nachholen. Dachte immer, man müsste dazu bei einem Rechtsanwalt beschäftigt sein.
Kann das wirlich so stimmen, wie mir das die nette Frau von der Rechtsanwaltskammer gesagt hat?
Sie hat nach meinem Nachnamen gefragt und wusste dann auch gleich meinen Vornamen und sagte mir auch, dass meine Ausbildung als beendet eingetragen ist, ich aber durch die Prüfung gefallen bin (ja das stimmt und wie das stimmt)....
und sie sagt die Nachholprüfung können sie jederzeit machen.
Wow aber auch
Denn... seit 2005 hat sich so viel verändert und ich habe keine Ahnung wo ich das ganze Lernmaterial herbekommen könnte.
Bin ganz schön aufgeschmissen.
Leider gibt es ja auch keine Institution die mich richtig auf die Prüfung vorbereiten könnte. Ich müsste, da ich ja schon so lange aus dem Beruf raus bin alles nochmal neu lernen. Blos...wo bekomme ich den Schulstoff her? Bin mir relativ sicher, dass es nicht viele geben wird, die mir hierbei behilflich sein wollen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
... aber ich wäre zu tiefst dankbar.
Über alle Tipps, Ratschläge freue ich mich ganz arg.
Liebe Grüße,
Denise M.
(Entschuldigung für all die üblen Rechtschreibefehler..ich bin gerade so nervös...)