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Verfasst: 30.12.2008, 10:21
von Francis
Ok, Curry, lass mich breitschlagen. Ich glaube, wir hatten noch nie eine Arbeitsrechtssache, die wirklich ausgeurteilt wurde, man hat sich stets vergleichen können...

Verfasst: 30.12.2008, 10:21
von naylu
@ gkutes:
Wie lautet der Verzinsungsantrag?

Blöde Frage @ all:
Warum macht das Gericht die Kostenausgleichung nicht von alleine?

Verfasst: 30.12.2008, 10:24
von gkutes
b e a n t r a g e n wir den Gerichtskostenausgleich mit der Bitte, dem Erstattungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem Eingang dieses Antrages hinzuzusetzen sowie weitere Auslagen und Vorschüsse zu berücksichtigen.

Verfasst: 30.12.2008, 10:25
von naylu
Oh prima!
Dankeschön...

Verfasst: 30.12.2008, 10:33
von 13
naylu hat geschrieben:Blöde Frage @ all:
Warum macht das Gericht die Kostenausgleichung nicht von alleine?
Weil es im Gesetz steht, dass ein Antrag zu stellen ist.. Lies mal § 103 II ZPO.