schlagt mich wenn ich das jetzt falsch verstehe...aber das is doch das 1. VU oder nicht? das erste war doch ganz "normal" einspruch gegen VB...so und dann geht der trottel nich zum termin...da ergeht 1. VU...soweit hab ich das verstanden...und dann is das doch erstmal einspruch gegen 1. VU (2 wochen seit zustellung § 339 Abs. 1 ZPO) und wenn er wieder nicht hingeht kommt 2. VU...dagegen gibts dann die berufung!!??
ich bitte um aufklärung
Einspruch gegen 2. VU ?
- nephele
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
ein vb steht einem vu gleich!!
da vb ergangen ist und dann noch ein vu, ist das VU das "2.VU"
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- nephele
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ah ok...danke
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
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Immi, es tut mir leid, aber wo steht das? :-/
ich hab grad schon geguckt wo das steht, dass man gen 2. VU kein Einspruch einlegen kann, aber nich gefunden..
ok beim lesen des § 700 wirds wohl deutlich, da steht ja eindeutig: "steht einem VU gleich"
ich hab grad schon geguckt wo das steht, dass man gen 2. VU kein Einspruch einlegen kann, aber nich gefunden..
ok beim lesen des § 700 wirds wohl deutlich, da steht ja eindeutig: "steht einem VU gleich"
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