Was darf man benutzen in der Abschlußprüfung?

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Steffen
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#11

04.09.2006, 10:00

@ pepsi

genau, Recht haste.
Dann könnten wir gleich studieren.

Wir haben in Vorbereitung auf die Zwischenprüfung (30.11.06) die Aufgaben seit 2002 bekommen. Also, da ist zumindest in der Prüfung Recht ohne Gesetztestexte nichts zu machen. Und bei WiSo ebenfalls, oder soll ich etwa Mutterschutz, Kündigungsschutz, Urlausgesetz usw. auswendig lernen.
Zrotzdem eine interessante Frage, werde ich morgen gleich mal ansprechen.

LG
Steffen
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Vorzimmerkeule
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#12

04.09.2006, 12:07

Also bei mir DAMALS (Abschlussprüfung war 1997) war es so, dass wir sowohl in der Zwischen- als auch in der Abschlussprüfung die "dtv Beck-Texte BGB / ZPO" benutzen durften durften, mit denen wir auch in der Berufsschule gearbeitet haben und zusätzlich noch den Schönfelder (Ergänzungsband gab es damals noch nicht).

Bei uns galt nämtlich noch der Grundsatz: "Wir müssen nicht alles auswendig wissen, wir müssen nur wissen, wo es steht!"

Allerdings kann ich mir auch gut vorstellen, dass dies mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, da sowohl die Gesetzestexte von dtv als auch der Schönfelder von so manch einem mit Spiekzetteln und allerhand Randbemerkungen versehen wurde (mal abgesehen von den Randbermerkungen, die erlaubt waren und vom Berufschullehrer vorgegeben wurden).

Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich eine Aufgabe in BRAGO hatte, die das Strafrecht betraf. Ich, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nie eine Strafrechtskostenrechnung gesehen oder gefertigt hatte, wäre ohne den Schöni ziemlich aufgeschmissen gewesen.

Zudem ist es ja auch so, dass die RAe auch nicht alles auswendig wissen und immer wieder z. B. in den Schönfelder gucken müssen, gerade was das Zitieren von §§ angeht. Und das mußte ich seinerzeit in der Prüfung noch ziemlich viel.

Sollte die Benutzung der Geseztestexte oder -sammlungen nicht erlaubt sein, gehe ich davon aus, dass Euch in der Prüfung zumindestens auszugsweise Gesetze für die Aufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Liebe Grüße, Manu
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Annile
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#13

04.09.2006, 12:25

Wir durften den Schönfelder und das Gebührenheft (RVG) benutzen. Meine Prüfung war bei der RAK Bamberg (Bayern)
Es Annile :hurra
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Julie
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#14

04.09.2006, 12:52

Bei meiner Abschlussprüfung war es so, dass uns die Gesetzestexte, die wir benötigten, abgedruckt zur Verfügung gestellt wurden. In selbst mitgebrachten Gesetzestexten hätte man sich ja noch Randnotizen machen könnnen ..... :roll:
[b]Lg, Julie[/b]
Gast

#15

04.09.2006, 12:55

Wir durften den Schönfelder, Gebührentabelle und Taschenrechner mitnehmen. Hatte meine Zwischenprüfung im OLG-Bezirk München (Augsburg -> Bayern)

Randnotizen sind nur in Form von Verweisen auf andere Gesetze erlaubt. Uns wurde vorher eingetrichtert, dass die Gesetzbücher auch stichprobenweise kontrolliert werden, das war aber nicht der Fall.
refana87
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#16

04.09.2006, 13:11

Also ich habe meine Prüfung jetzt im Sommer gemacht in Hessen und wir durften alle Gesetzesbücher benutzen! Auf der Internetseite der zuständigen Kammer müsste auch die Prüfungsordnung sein, da steht was man benutzen darf und was nicht.
Pieps
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#17

04.09.2006, 13:36

Ihr macht mir Angst. Habe jetzt im Herbst Prüfung und weiß keine pragrafen, nur Inhalt. In der Zwischenprüfung durften wir nichts nehmen, war immer eine Frage mit vielen verschiedenen Antworten.

Komme nähe Freiburg her.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#18

04.09.2006, 13:52

frag dochmal deine Lehrer, die müssen das doch wissen, wie das bei euch üblich ist..

bei uns damals wurde auch Panik gemacht, von wegen alle Zettel ausm Schönfelder raus (auch bloße Markierungen, wo welches Gesetz ist), hab es dann aber erstmal drin gelassen und es hat keiner auch nur Stichproben gemacht..
ole.jacob
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#19

04.09.2006, 16:47

Wir (Brandenburg) durften auch die Dtv-Texte (wer mochte auch Schönfelder) benutzen. Ich mein, bei uns haben die die §§-Angaben bepunktet. Die kann man doch nicht alle im Kopf haben. Den Großteil weiß man ja, weil die das in der Schule immer bis zum Verderben durchgekaut haben, aber alles kann man sich auch nicht merken. Wie bereits irgendwo erwähnt: Man muss nur wissen, wo's steht :wink:
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
*Marilyn*

#20

04.09.2006, 19:09

Wow, was viele Beiträge! Danke Euch!

Zu Feuergirls Tipp: Hab auf der Internetseite der RAK Koblenz, die zuständig wäre nichts gefunden. Kann jemand weiterhelfen?
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