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Verfasst: 06.08.2008, 21:39
von Jupp03/11
die Buchhalterin wird sich freuen.

Verfasst: 06.08.2008, 21:41
von Cherry-Cola
Wieso wird sich die Buchhalterin freuen?

Verfasst: 06.08.2008, 21:48
von Coonie
????
versteh ich auch nicht...
wenn er doch vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die dame das sicherlich wissen...

Lieber Jupp: was meinst du nur?

Verfasst: 06.08.2008, 22:02
von Jupp03/11
Wie lautet die Ansprache?

Sehr geehrte Damen und Herren,

und dann der Text?

Verfasst: 06.08.2008, 22:06
von _steffi_
Du meinst wegen dem "DU"?

Verfasst: 06.08.2008, 22:07
von Jupp03/11
jau

Verfasst: 06.08.2008, 22:08
von Coonie
ich sach mal nüscht

Verfasst: 06.08.2008, 22:10
von Jupp03/11
ab und zu besser

Verfasst: 06.08.2008, 22:12
von _steffi_
Ja JUpp jetzte sag aber du mal, ich verstehs nämlich auch nicht. Ich geh davon aus, dass der das egal ist, solange sie eine Rechnung hat, wo sie den Hauptsachebetrag drauf buchen kann. Für die RA-Kosten kommt ja dann noch eine RE

Verfasst: 06.08.2008, 22:13
von charly03
Eben, die Rechnung kommt extra. Daher ist daraus dann nichts mit dem "Du" zu ersehen, denk ich. Also meiner Meinung kein Problem..