Seite 2 von 4

Verfasst: 22.08.2006, 23:17
von wifey
:zustimm

Verfasst: 23.08.2006, 06:03
von j3NN
Also ich ( fast 20 ) habe einmal die Woche Schule und danach frei, genauso wie meine Kollegin ( 21 ), unsere neuen Azubis (18 ) und ( 23 ) haben zweimal die Woche Schule und durften sich einen Tag aussuchen, an dem sie frei haben, bzw an dem sie arbeiten müssen. Haben wir bisher immer so gemacht, nicht wegen Gesetzen oder Vorschriften, sondern weil meine Chefs der Meinung sind, das es ganz "gut tut" und man dann auch noch was für die Schule tun kann, bzw. für die Ausbildung lernen. Ob mans macht ist natürlich ne andere Sache. Also mir gefällt die Regelung, logisch, aber mich würde es auch nicht stören wenn ich noch arbeiten müsste, aber wenn mans so hat, isses natürlich gut =)

Jenny

Verfasst: 23.08.2006, 09:12
von Lena
Pepsi hat geschrieben:ne, aber auch als Jugendliche kann man sich nicht davon frei sprechen.. es gibt ja genügens andere, die die Stelle haben wollen würden :?
Sorry, aber auch Chefs müssen sich an Gesetze halten - vorallem wenn sie Anwälte sind... und wenn man das der Kammer meldet kriegt auch der Chef mächtig ärger... :twisted:

Verfasst: 23.08.2006, 09:25
von Pepsi
ja, aber die Ausbildungsstelle bist du u.U. los (während der Probezeit)

in hamburg in ner Notariatskanzlei wurden jetzt sämtliche Zuschüsse gestrichen (Fahrtkosten, Essensmarken) und die Azubis müssen nach der Schule ins Büro

wenn man seine Stelle behalten will, sollte man es machen, andeuten kann man es ja, aber so ist das heute leider...

Verfasst: 23.08.2006, 10:12
von wifey
sorry, ich hätte (sowohl damals als auch heute) darauf verzichtet, in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten, in der der Chef doch eher illegal als legal arbeitet.
Bild

Verfasst: 23.08.2006, 10:49
von Lena
Bild

Okay, Zuschüsse können gestrichen werden, weil die gibts zusätzlich zum normalen Gehalt und auch wenn man sie mehrmals hintereinander kriegt hat man dadurch keinen Anspruch drauf, dass man sie immer bezahlt kriegt.

Und wegen der Berufsschule... solang man nicht über die im Vertrag festgehaltene Stundenzahl kommt ist auch das rechtens.

Aber wenn mehr ist... dann würd ich mich glatt gegen die Ausbildung und das Büro entscheiden...

Verfasst: 23.08.2006, 11:08
von Pepsi
tja das sagt ihr.. bei mir waren einige, bei denen die Arbeitszeit und Pausen nicht stimmten.. aber keiner hat was gesagt, hätte ich auch nicht gemacht.. nur wegen 1 Std sich gegen die Ausbildung zu entscheiden... so schnell findet man heutzutage keine mehr, da nehm ich das in kauf

Verfasst: 23.08.2006, 11:27
von lamiserable
Ich finde es auch nicht schlimm, nach der Schule arbeiten zu gehen.
Zumal die Berufsschule ja auch nicht soooo schlimm ist..... Man muss zwar aufpassen und lernen (so ist halt das Leben), aber ich habe schon schlimmeres erlebt. In meiner ersten Ausbildung zur Wirtschaftsinformatikerin und im Studium danach war es schwerer.

Allerdings bin ich auch schon 25. Es gibt Unterschiede zu denjenigen, die noch jugendlich sind. Damals war ich auch nicht so belastbar.

Wenn die Arbeitszeit die vertraglich geregelte übersteigt, finde ich schon, dass man das zumindest nicht einfach so hinnehmen darf. Man ist Auszubildende und keine Leibeigene.

Berusschule und anschl. frei

Verfasst: 23.08.2006, 12:03
von Gast
Hallo Jara.

In der Kanzlei, wo ichmeine Lehre absolviert habe, war es so, dass man an dem Tag, wo man bis 15 Uhr zur Schule musste, hinterher frei hatte und an dem zweiten Tag (alle zwei Wochen), wo man nur bis 13 Uhr zur Schule musste, dann hinterher zu arbeiten hatte.

LG, Claudia.

Verfasst: 29.08.2006, 17:42
von Sandra86
Ich versteh jetzt nicht wo das problem ist, einfahc die stunden der benannten azubine auszurechnen, und zu gucken, ob sie eben mit den schulstunden auf die 40 h woche kommt, wenn nicht, muss sie die stunden nacharbeiten. das wird bei uns auch so gehandhabt.