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Verfasst: 17.05.2008, 20:41
von charly03
Also Steno gibt es ja nicht mehr - gab's bei uns in Berlin 2003 jedenfalls nicht. Und die Anschläge waren bei uns gleich - 180 Anschläge waren Voraussetzung.

Verfasst: 17.05.2008, 21:13
von Curry
Steno gab es bei uns auch nicht mehr. Die Anschläge wurden bei uns aber auch nicht geprüft.

Verfasst: 17.05.2008, 21:17
von sunshine24
Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass bei uns eine bestimmte Anzahl an Anschlägen Voraussetzung war. Allerdings gehen ja glaub ich auch die Prüfungsnotentabellen erst ab einer bestimmten Anzahl von Anschlägen los.

--> Aber: Je mehr Anschläge man hat desto mehr Fehler konnte man sich erlauben, um immer noch eine gute Note zu bekommen. Allerdings kommen ja so Sachen, wo die Anschläge relevant sind, nicht mehr wirklich oft in der Prüfung dran (bei uns auf jeden Fall). Die Benotung in TV ist aber allgemein ziemlich hart. Wie ich schon mal in einem anderen Beitrag geschrieben hat, hat man für zwei Fehler (und wenn es auch nur ein Kommafehler war) die Note 2 bekommen.

--> also so unwahrscheinlich ist es nicht, dass man das mal verhaut!

Verfasst: 18.05.2008, 11:08
von Strubbel
Steno gab es bei uns in Thüringen 2005 in der Prüfung auch nicht mehr. Und eine bestimmte Anschlagszahl wurde auch nicht geprüft. Wir haben eine Aufgabe gekriegt, wo es darum ging, einen Brief (z.B. Klage oder Aufforderungsschreiben) zu verfassen, wobei die Begründung größtenteils weggelassen wurde. Es ging nur um die richtige Form (DIN) und dass alle Bestandteile richtig drin waren.

Schwierig fand ich das eigentlich nicht, wobei man schnell Fehler sammeln kann.

Verfasst: 21.05.2008, 21:11
von Suuki
Also in Sachsen wird seit zwei Jahren auch Phantasy geprüft, hat keiner auf Arbeit aber macht ja nichts. Da muss Akte angelegt werden, dann MB und Rechnung.
Zweiter Teil: eignes Schreiben formulieren, KLage, Zahl.-aufforderung, und dann 3. Teil: Text abschreiben und nach den Korrekturzeichen korrigieren und formatieren. Ich glaub je 30 min Zeit.

Verfasst: 27.05.2008, 13:56
von Gast
Also bei uns sind die Anschläge völlig egal in der Prüfung....

Es kommt, jedenfalls in Hessen, eine Formatierungsprüfung und eine formulierung, bei uns wars beispielsweise eine klage in mietsachen dran...

Verfasst: 27.05.2008, 14:15
von Kathrin
Hmmm.. bei uns wurde 2005 Textverarbeitung und Textbearbeitung geprüft. Beim letzteren bekamen wir einen Text, den wir (möglichst fehlerfrei) abtippen sollten und in die richtige Form bringen mussten. Verarbeitung war dann ein Fall, wo wir ein Aufforderungsschreiben/ZV-Auftrag oder ähnliches selbst formulieren mussten. In dem Verarbeitungsteil war die Form aber nicht SO wichtig. Glaube ich zumindest!

Verfasst: 27.05.2008, 14:20
von StineP
Bei uns war das irgendwie wirklich fies.

2 Teile:

Einen Fließtext abschreiben, formatieren, 3 Fehler finden.

2. Teil:

Aufgabentext mit Sachverhalt. Daraus eine Drittwiderspruchsklage selber schreiben. Also, komplett selber schreiben. Gericht rausfinden, Anlagen bedenken und einfügen und und und... Also das fand ich wirklich anspruchsvoll.......

Verfasst: 27.05.2008, 15:22
von xXCharlyXx
StineP hat geschrieben:Bei uns war das irgendwie wirklich fies.

2 Teile:

Einen Fließtext abschreiben, formatieren, 3 Fehler finden.

2. Teil:

Aufgabentext mit Sachverhalt. Daraus eine Drittwiderspruchsklage selber schreiben. Also, komplett selber schreiben. Gericht rausfinden, Anlagen bedenken und einfügen und und und... Also das fand ich wirklich anspruchsvoll.......
Genau so war die Prügung bei uns auch im April!
Aber was war daran schwierig oder fies?! Nicht böse gemeint, nur eine Frage!

Das war das einfachste der ganzen Prüfung fande ich...

Naja, habe heute mein Abschlusszeugnis bekommen und muss darüber zum Glück nicht mehr nachdenken! :wink:

Verfasst: 27.05.2008, 15:49
von Di
Ich hatte (wie Strubbel) 2005 in meiner Prüfung in Hessen auch die Aufgabe eine Schreiben zu erstellen. Wegen den Formatierungen und dem ganzen käse!