Dann will ich jetzt immer "Sehr geehrte Frau Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kordu" angesprochen werden!!Kichererbse hat geschrieben:Mag ja sein Kordu, aber die wollen das doch so hören, meiner jedenfalls
Anrede Rechtsanwalt
- Catwoman1703
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Genau, wenn schon, denn schon!Kordu hat geschrieben:[
Dann will ich jetzt immer "Sehr geehrte Frau Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kordu" angesprochen werden!!
Ich will jetzt aber auch so angesprochen werden!
Aber ich würd auch den RA weglassen und nur Sehr geehrter Herr Meyer schreiben. Außer er hat nen Dr.-Titel oder ist ein Freiherr Graf von Meyer!
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Ich hab auch immer geschrieben
"Sehr geehrter Herr ...." --> also ohne Rechtsanwalt ...
Oben im Adressfeld kannst du ja angeben:
Kanzlei ....
- Herrn RA .... -
"Sehr geehrter Herr ...." --> also ohne Rechtsanwalt ...
Oben im Adressfeld kannst du ja angeben:
Kanzlei ....
- Herrn RA .... -
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Kichererbse
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Und ich dachte, wir sollen dir "Frau königsblau-weiße Nachtigall" zuträllern
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]
www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]
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Das Rechtsanwalt würde ich auch weglassen. Die Berufsbezeichnung hat doch nichts in der Anrede verloren. Man schreibt doch auch nicht "Sehr geehrte Frau Friseuse Müller,"
- LuzZi
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Das ist ein wirklich gutes Beispiel!secret72 hat geschrieben:Das Rechtsanwalt würde ich auch weglassen. Die Berufsbezeichnung hat doch nichts in der Anrede verloren. Man schreibt doch auch nicht "Sehr geehrte Frau Friseuse Müller,"
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Ich würde an Deiner Stelle die Bezeichnung RA drinlassen. Alles andere könnte Befindlichkeiten stören. Rechtsanwalt ist - im Gegensatz zum Friseur - zumindest eine geschützte Berufsbezeichnung.
Der Herr Meyer hat ja auch keinen "Anspruch" darauf mit "Herr" Meyer angesprochen zu werden, trotzdem schreibst Du auch nicht "Hallo Max Meyer" in einer Bewerbung.
Der Herr Meyer hat ja auch keinen "Anspruch" darauf mit "Herr" Meyer angesprochen zu werden, trotzdem schreibst Du auch nicht "Hallo Max Meyer" in einer Bewerbung.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.