Anmeldung zur Prüfung

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Smilie
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#11

12.02.2008, 09:41

Also bei uns kam auch nur ein Anschreiben und man musste dann die Kreuze an der richtigen Stelle machen. Wir haben dann alle angeforderten Unterlagen beigefügt und das ganze mit Scheck (der übrigens bis heute nicht eingelöst wurde - und das sind immerhin schon fast 4 Jahre!!!) zurückgeschickt.
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petramaus
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#12

12.02.2008, 09:53

StineP hat geschrieben: Hiermit melden wir Frau Sowieso, geb. am sowieso zur Abschlussprüfung 200... an. Die notwendigen Unterlagen sind beigefügt. Die Prüfungsgebühr wurde auf das angegebene Konto überwiesen.
So schreiben wir das hier auch immer. Dürfte auch ausreichen. Irgendwelche Unterlagen für die Anmeldung von der Kammer selber hatten wir nie bekommen.
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Smilie
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#13

12.02.2008, 09:56

Wir schon. Ein schönes Formular mit drei selbstdurchschreibenden Seiten, wo dann der Name usw. ausgefüllt werden muss. Blöd nur, dass die Seiten nicht selber durchgeschrieben haben und man das bei den restlichen Seiten dann noch mal wiederholen musste...
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StineP

#14

12.02.2008, 10:30

Hab noch mal meine Unterlagen durchgesehen...

Unsers lautete so:

hiermit möchten wir unsere Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Frau ......., zur Abschlussprüfung im Januar 2007 anmelden und überreichen als Anlage das Anmeldeformular nebst den geforderten Unterlagen mit der Bitte um entsprechende Bearbeitung.


Bei uns gab es keine Formulare zum Ankreuzen oder so... Kann mich jedenfalls nur dran erinner, dass wir sowas zur Zwischen- aber nicht zur Abschlussprüfung hatten.
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#15

12.02.2008, 10:53

@StineP genau so kenn ich es auch, musste damals meine Anmeldung selber vornehmen und da haben wir dies auch so gemacht!
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LuzZi
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#16

12.02.2008, 11:16

Genau das was ich so schön geschrieben hatte ;)
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#17

12.02.2008, 18:03

DAnke LuzZi! werde deinen text übernehmen ;)
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#18

13.02.2008, 13:30

Hallo zusammen,

ich kann zwar nichts zu diesem Problem beitragen, aber habe da mal eine andere Frage.

Wie läuft das generell mit der Anmeldung?
Ich lerne in Sachsen und mein Chef hat mir bisher noch keine Anmeldung zu meiner Prüfung vorgelegt. Muss er sich wirklich selber darum kümmern? Wann ja, gibt es da irgendwelche Anmeldefristen?
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LuzZi
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#19

13.02.2008, 13:44

Natürlich muss er sich selber darum kümmern bzw. das Büro. Die Kammer schreibt doch nicht die Büros mit Azubis an, damit die sich daraufhin anmelden.

Ich würde mich jetzt nicht 1 Tag vor der Prüfung anmelden, aber Fristen sind mir da jetzt auch nicht bekannt.
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Curry
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#20

13.02.2008, 13:49

Also ich dachte, dass es da damals eine Frist gab, aber das setzt dann wohl die Rechtsanwaltskammer fest.
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