EMA = Geschäftsgebühr ?

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QueenMum

#11

30.01.2008, 13:38

wenn der auftrag eures mandanten lautet einen mahnbescheid zu beantragen, dann stellt sich die frage nach geschäftsgebühr oder gebühr für einfaches schreiben gar nicht, denn dann ist das alles mit der mahnverfahrensgebühr abgegolten.

lediglich die auslagen für die meldeamtsanfragen könnt ihr im MB mit geltend machen
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misspinky1984
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#12

30.01.2008, 14:15

Ich würd - wenn überhaupt - nur die Gebühr nach 2302 VV RVG in Ansatz bringen ...

Wenn seitens des Mandanten aber ein MB gewünscht wird, machen wir im MB lediglich die EMA-Auslagen geltend ... keine extra Gebühr
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Biene
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#13

30.01.2008, 14:17

niesilein hat geschrieben:wir berechnen dafür auch keine GG. Habe grad mal im ,,Halt" nachgeschaut, da steht; ,, wird ein RA bei der Fertigung von Schreiben zur Aufenthaltsbestimmung im Rahmen eines Prozessauftrages tätig, ist dies mit der Verfahrensgebühr abgegolten". Die Aussage bezieht sich auf ein Urteil des BGH vom 25.11.2004. Würde die EMA-Anfrage auch bei Nebenforderung geltend machen.
:zustimm @niesilein
ist mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Nur bei ZV oder in eigener Sache kann man das geltend machen.
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booo
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#14

30.01.2008, 14:21

nöö... keine extra gebühr...
nicht, dass du dich am schluss noch mit dem AG rumärgern musst...
:fecht

ganz normal halt als auslagen geltend machen..
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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Klopfer
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#15

30.01.2008, 14:53

*zustimm*
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Zauberdrops
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#16

30.01.2008, 15:28

Dottie hat geschrieben:@zauberdrops: buhhhmüffel :D MUH!
hihi... *g*
Müffel? Ich hab doch heut erst geduscht... :oops:
:wink:
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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