Übungsaufgaben zur Fristenberechnung
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ist es bei den heutigen Zwischenprüfungen eigentlich noch wichtig, die Uhrzeit mit anzugeben. Also bei meiner damaligen Prüfung hätte es heißen müssen, ab dem 10.11. um 24 Uhr.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Ciara
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Ich lerne auch gerade für die Zwischenprüfung und habe daher das alles zu Hause. Hab zeimlich viele Aufgaben falls du noch andere brauchst.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- Ciara
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Lernst du nur die Fristenberechnung bzw. Verzug mit ihr, oder auch andere Sachen?
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- Curry
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Zähl mal nach, es ist der 09.11. und ab 10.11. in Verzug.Marilyn82 hat geschrieben:Wieso 09.11.?? WAs ist mit 30 Tagen? Und ab dem 31. Tag dann Verzug? Also meiner Meinung nach 10.11. Fälligkeit, 11.11. Verzug!?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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30 Tage sind ja kein Monat
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -