ich hab folgendes Problem.
Wir haben von einem Kollegen meiner Chefin einen neuen Mandanten bekommen in einer Scheidungsangelegenheit, weil dieser Kollege die Frau vertritt.
Unser Mandant hat uns also per Fax eine Vollmacht unterschrieben und sich dann nie wieder gemeldet, obwohl wir ihn immer angeschrieben und gebittet haben, er solle uns wenisgtens die Unterlagen für die BerH übersenden. Wie gesagt, da er sich nie mehr bei uns gemeldet hat, haben wir die Sache ohne abzurechnen abgelegt. Jetzt aber nach fast einem Jahr erhalten wir ein weiteres Faxschreiben von ihm mit dem Ihnhalt, dass er das Mandat niederlegt. Jetzt haben wir uns gedacht rechnnen wir das ab. Aber wie? etwa mit einer 0,8 Geschäftsgebühr?
Weil ab einer Unterschrift auf der Vollmacht haben wir doch einen Auftrag etwas zu unternehmen und im RVG für Anfänger steht, dass ab Auftrag eine Geschäftsgebühr entsteht.
HILFE
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LG