Ich finde, wenn man zwei mal jeweils eine Woche Urlaub nimmt, um weg zu fahren und auszuspannen und dann hier und da nochmal Urlaub braucht wegen Geburtstag/verlängertem Wochenede, whatever... dann sind die Tage SO schnell weg, so schnell kann man gar nicht gucken.
Ich halte keine so lange Durstsrecke ohne Urlaub aus, aber es kommt wohl auch echt darauf an, wie einem der Job so gefällt, wie stressanfällig man ist und wie sehr man selbst workaholic ist.
Mein Chef zB hat noch nie Urlaub genommen, der wird vermutlich erst dann mal nicht da sein wenn ihn das Burn Out Syndrom trifft... mit der Einstellung kämpft er natürlich um jede Urlaubsminderung für uns
Naja, nun ist ja wenigstens alles geklärt.
Urlaubstage
Ich habe 30 Tage und finde das auch nicht zu viel. Normalerweise sagt man ja, dass man 1x im Jahr drei Wochen zusammenhängenden Urlaub nehmen sollte, damit sich der Körper auch wirklich erholen kann. Die Erholung setzt wohl erst in der 2. Woche ein.
Und richtig. Wenn man 2x 2 Wochen nimmt und dann vielleicht noch die Fenstertage, etc. ist der Urlaub bald futsch. Ich schau immer, dass ich in der 1. Jahreshälfte keinen Urlaub nehme und mir alles für die 2. Jahreshälfte aufheben.
Und richtig. Wenn man 2x 2 Wochen nimmt und dann vielleicht noch die Fenstertage, etc. ist der Urlaub bald futsch. Ich schau immer, dass ich in der 1. Jahreshälfte keinen Urlaub nehme und mir alles für die 2. Jahreshälfte aufheben.
Hallo
Ich bin neu hier im Forum und finde es hier wirklich sehr hilfreich.
Da ich jetzt keinen Extra-Tread erstellen wollte, stelle ich meine Frege eben hier
Ich beginne am 01.09.2010 eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und habe eine Frage bezüglich der Urlaubstage.
In meinem Ausbildungsvertrag wurden 24 Urlaubstage (Werktage) für das Jahr 2010 vermerkt, doch die kann ich ja wohl in diesen 3 Monaten nicht komplett nutzen?
Kann es mir nicht wirklich vorstellen, daher frage ich mal nach.
Tut mir leid, falls die Frage etwas *blöd* ist
Ich bin neu hier im Forum und finde es hier wirklich sehr hilfreich.
Da ich jetzt keinen Extra-Tread erstellen wollte, stelle ich meine Frege eben hier
Ich beginne am 01.09.2010 eine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und habe eine Frage bezüglich der Urlaubstage.
In meinem Ausbildungsvertrag wurden 24 Urlaubstage (Werktage) für das Jahr 2010 vermerkt, doch die kann ich ja wohl in diesen 3 Monaten nicht komplett nutzen?
Kann es mir nicht wirklich vorstellen, daher frage ich mal nach.
Tut mir leid, falls die Frage etwas *blöd* ist
nein, kannst du nicht. Bekommst du anteilig - also 8 Werktage (= Montag - Samstag!) für 4 Monate
(24 Tage ./. 12 Monate = 2 Tage * 4 Monate)
(24 Tage ./. 12 Monate = 2 Tage * 4 Monate)
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Rechnung ist nicht ganz richtig. Die Werktage sind zuerst in Arbeitstage umzurechnen, d.h. sie hat 20 Arbeitstage Urlaub.
20 Tage / 12 Monate * 4 Monate = 6,67 Tage = 7 Tage
Im Übrigen muss bei Azubis immer noch auf das Alter geachtet werden, wenn sie unter 18 sind gilt noch das JArbSchG mit mehr Urlaubstagen.
20 Tage / 12 Monate * 4 Monate = 6,67 Tage = 7 Tage
Im Übrigen muss bei Azubis immer noch auf das Alter geachtet werden, wenn sie unter 18 sind gilt noch das JArbSchG mit mehr Urlaubstagen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- skugga
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Achte aber mal drauf, wie lang Deine Probezeit ist; ggfs. wirst Du Dir die Tage nämlich dies' Jahr gar nicht mehr nehmen können, sondern ins nächste Jahr übertragen lassen müssen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
warum sollte ich erst in Arbeitstage umrechnen? das ist doch quark! 8 Werktage Urlaub = 7 Arbeitstage Urlaub
das mit dem JArbSchG hatte ich total ausgeblendet (hab auch erst mit 19 meine Ausbildung angefangen) - wie ist da die Regelung?
das mit dem JArbSchG hatte ich total ausgeblendet (hab auch erst mit 19 meine Ausbildung angefangen) - wie ist da die Regelung?
- Kasimir1603
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- Wohnort: Buchbach
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt nach § 19 Abs. 2 JArbSchG jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist;
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist;
- mindesten 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist;
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist;
- mindesten 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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