Hilfe!!! Kündigung bekommen, nun das Schlüsselproblem HILFE!
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Wieso sollte er die Annahme verweigern, weil der Brief beschädigt war? Er konnte ja davon ausgehen, dass der Brieftext wichtig sein könnte und nicht ein fehlender Inhalt. Außerdem kommt es darauf an, was für eine Art von Einschreiben es war - mit Rückschein? Einwurfeinschreiben? Einschreiben persönlich? (ich glaub, das gibt es auch). Wenn es ein reines Einwurfeinschreiben war, haben der Briefträger und er sich ja gar nicht gesehen.
Zuletzt geändert von online am 28.07.2010, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Und prüft ihr jedes Schreiben bevor ihr z.B. den Rückschein oder den Einsendebeleg unterschreibt? Da hätten wir aber einiges zu tun, bei so vielen Ermittlungsakten die täglich im Büro ankommen und der Postbote würde sich auch bedanken, wenn er so lange warten muß
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Naja so kleine Briefe (die bekommen nicht wirklich viel an so Akten o.ä.) da sieht man ja gleich ob der Beschädigt ist oder nicht, wisst ihr wie ich meine?
Ich habe jetzt grade einen Brief bekommen von der Kanzlei und beigefügt war eine Rechnung (knapp 400,00€) von einem Schlüsseldienst. In dem Brief stand dann auch noch das er mir des Abzieht von meinem Gehalt und den Rest mirnur überweist. Kann er das machen? Einfach ohne Absprache mit mir des abziehen obwohl ich ihm gesagt habe das ich des über die Versicherung klären will? Er hat dann nur geschrieben das die Versicherung dann mir des direkt auszahlen soll. Ja toll aber des brauch ich jetzt... mit 400,00€ komme ich diesen MOnat nicht über die Runden.
Ich habe jetzt grade einen Brief bekommen von der Kanzlei und beigefügt war eine Rechnung (knapp 400,00€) von einem Schlüsseldienst. In dem Brief stand dann auch noch das er mir des Abzieht von meinem Gehalt und den Rest mirnur überweist. Kann er das machen? Einfach ohne Absprache mit mir des abziehen obwohl ich ihm gesagt habe das ich des über die Versicherung klären will? Er hat dann nur geschrieben das die Versicherung dann mir des direkt auszahlen soll. Ja toll aber des brauch ich jetzt... mit 400,00€ komme ich diesen MOnat nicht über die Runden.
- Curry
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Das ist aber schon nahe an der Rechtsberatung...BDavis hat geschrieben:Ich habe jetzt grade einen Brief bekommen von der Kanzlei und beigefügt war eine Rechnung (knapp 400,00€) von einem Schlüsseldienst. In dem Brief stand dann auch noch das er mir des Abzieht von meinem Gehalt und den Rest mirnur überweist. Kann er das machen?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Ich seh s wie Curry, das dürfte ne Rechtsberatung sein. Wo würde denn ein Laie mit so einer Frage hingehen?! Vermutlich zu nem RA! Hast du vielleicht einen alten Arbeitgeber, den du um Rat fragen kannst?
Na weil BDavis schon so gebeutelt ist, beantworte ich mal die Frage. Ich darf ja...
Also er darf nur so viel aufrechnen, dass Dir der unpfändbare Betrag verbleibt. Wenn Du keine Unterhaltspflichten hast, sind das mindestens EUR 900 + ein paar Apfelstückchen. Ich bin jetzt zu faul, in die Pfändungstabelle zu schauen. Notfalls musst Du ihn verklagen, dass sollte aber ein Anwalt für Dich machen. Bei Deinem Einkommen dürftest Du PKH bekommen.
Also er darf nur so viel aufrechnen, dass Dir der unpfändbare Betrag verbleibt. Wenn Du keine Unterhaltspflichten hast, sind das mindestens EUR 900 + ein paar Apfelstückchen. Ich bin jetzt zu faul, in die Pfändungstabelle zu schauen. Notfalls musst Du ihn verklagen, dass sollte aber ein Anwalt für Dich machen. Bei Deinem Einkommen dürftest Du PKH bekommen.
Vielen Dank für die Info.
Also wenn ich 1400€ Brutto bekomme sind das Netto ca. 1027,00€. Und von denen überweist er mir nur nun 637,** € (eben wegen der Rechnung des Schlüsseldienstes. Und wenn nun der unpfändbare Beträg mind. 900,00 € sind dann kann ich des ihm also nun schreiben das ich den Rest noch will und das er des nicht einfach so einbehalten will? Und er kann nicht von mir verlangen das ich drauf warte bis die Versicherung des dann zahlt?
Also wenn ich 1400€ Brutto bekomme sind das Netto ca. 1027,00€. Und von denen überweist er mir nur nun 637,** € (eben wegen der Rechnung des Schlüsseldienstes. Und wenn nun der unpfändbare Beträg mind. 900,00 € sind dann kann ich des ihm also nun schreiben das ich den Rest noch will und das er des nicht einfach so einbehalten will? Und er kann nicht von mir verlangen das ich drauf warte bis die Versicherung des dann zahlt?
Ganz ehrlich glaube ich nicht, dass sich Dein Ex-Chef von Deinen Schreiben beeindrucken lassen wird. Nehme Dir nen Anwalt und regel alles über den. Du hast doch selbst schon mitbekommen, dass Anwälte sich nicht immer an Recht und Gesetze halten. In meinen Augen hilfst Du Dir selbst nicht, wenn Du es versuchst allein zu regeln.
- Kasimir1603
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Ist es denn jetzt schon bei der Versicherung gemeldet? Wenn ja, würde ich die auch gleich mal darüber informieren und darum bitten, Erstattungen dann direkt an Dich zu überweisen.
Ansonsten würde ich hier auch dazu tendieren, einen Anwalt aufzusuchen und diesen das erledigen zu lassen.
Ansonsten würde ich hier auch dazu tendieren, einen Anwalt aufzusuchen und diesen das erledigen zu lassen.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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