Klage Mietminderung

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Gast

#31

05.06.2007, 15:39

das reicht doch auch vollkommen aus ..........was willst Du denn noch???
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Mr.Black
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#32

05.06.2007, 15:39

Preußi hat geschrieben: Wozu denn ne rechtliche Würdigung. Das macht das Gericht von ganz allein.
:lolaway

(sorry Preußi)
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Gast

#33

05.06.2007, 15:40

Herzchen hat geschrieben:Was mich bei der ganzen Sache mal interessieren würde, wenn ihr eure Klagen zum Teil selbst schreibt:

Was macht eigentlich der Rechtsanwalt bei euch?

Wenn ich mir überleg, wenn ich das auch noch machen würde, könnte der eigentlich daheim bleiben. Die paar Besprechungen, die dann noch sind...

Herzliche Grüße
Was ist denn das für ne Frage??? Ich denke, die Antwort hab ich schon gegeben .... ich schreib ja nicht alle Klage allein ..... es gibt Dinge die ich nicht kann. Unterhaltsberechnung, Unterhaltsklagen etc. sowas kann ich nicht.

Wir reden von den einfachen Klagen, nicht von den komplizierten Sachen
StineP

#34

05.06.2007, 15:43

Herzchen hat geschrieben:Was mich bei der ganzen Sache mal interessieren würde, wenn ihr eure Klagen zum Teil selbst schreibt:

Was macht eigentlich der Rechtsanwalt bei euch?

Wenn ich mir überleg, wenn ich das auch noch machen würde, könnte der eigentlich daheim bleiben. Die paar Besprechungen, die dann noch sind...

Herzliche Grüße
Verträge schreiben, Mandanten beraten, Diktieren, Steuererklärungen, Telefonieren, Klageschriften fürs Finanzgericht (kann ich nicht, versteh ich nicht), Akten durchblättern, Konten prüfen, Aufträge für mich erteilen (damit ich Klagen schreibe, Kostenrechnungen etc), dem Referendar das geben, was ich nicht kann, Literatur lesen, Kaffee trinken, Termine wahrnehmen ec.

Reicht das??

Also ich schreib die Klage nicht alle. Ich kann nur die "leichteren" Verstehe nen Großteil gar nicht - insbesondere bei Klagen, die nicht an die ordentliche Gerichtsbarkeit gehen sollen.


Übrigens haben wir den Rechtsstreit gewonnen als ich hier meine erste Zahlungsklage vorformuliert hab. (Versäumnisurteil - wechlach)
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Mr.Black
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#35

05.06.2007, 15:43

Find ich ja gut wenn die ReNo sowas kann.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Gast

#36

05.06.2007, 15:44

Mr.Black hat geschrieben:
Preußi hat geschrieben: Wozu denn ne rechtliche Würdigung. Das macht das Gericht von ganz allein.
:lolaway

(sorry Preußi)
Nenn mich dumm, aber warum hast Du gelacht???
Herzchen
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#37

05.06.2007, 15:44

Dazu möchte ich sagen, dass Unterhaltsklage gar nicht so schwierig sind und Unterhaltsberechnungen auch nicht.
Zur Unterhaltsberechnung gibt es ein Programm, das nennt sich Winfam. Das rechnet nach Eingabe der notwendigen Daten sämtliche Unterhaltsansprüche etc. aus.
Für Unterhaltsklagen und Scheidungsanträge werden immer dieselben Vorlagen benutzt. Ein paar Abweichungen und das wars.
Aber für Mietzinsminderung finde ich, sollte sich der RA doch noch Zeit nehmen. Da ändern sich ja doch öfters die Gegebenheiten.
StineP

#38

05.06.2007, 15:45

Mr.Black hat geschrieben:
Preußi hat geschrieben: Wozu denn ne rechtliche Würdigung. Das macht das Gericht von ganz allein.
:lolaway

(sorry Preußi)
Ey, lach mal nicht! Beweiswürdigung machen tatsächlich nicht wir...


Wikipedia sagt:

"In der Beweiswürdigung verschafft sich das Gericht auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit der Beweisbehauptung. Tätig ist das Gericht unter Ausschluss der Parteien. In der deutschen Rechtsprechung gilt die freie Beweiswürdigung."
Gast

#39

05.06.2007, 15:46

Klar Scheidungsanträge sind auch einfach, die mach ich auch allein ..... aber Unterhaltsberechnungen beherrsche ich zwar, muss es aber nicht. Es gibt Dinge die werden abgezogen und andere wieder nicht, das ist oft gar nicht so einfach.

Ich finde dagegen, daß die Mietminderungssache ne einfache Geschichte ist. Empfindet aber wohl auch jeder anders
StineP

#40

05.06.2007, 15:47

Herzchen hat geschrieben:Dazu möchte ich sagen, dass Unterhaltsklage gar nicht so schwierig sind und Unterhaltsberechnungen auch nicht.
Zur Unterhaltsberechnung gibt es ein Programm, das nennt sich Winfam. Das rechnet nach Eingabe der notwendigen Daten sämtliche Unterhaltsansprüche etc. aus.
Herzchen, das kommt doch aber darauf an, ob man damit auch auf Arbeit zu tun hat. Klar sagste es ist leicht. Ich kanns nicht - weil ich damit nix zu tun hab. Aber dafür kann wahrsceinlich von euch auch keiner mal eben ne Steuererklärung fertigen...... So ist das eben. Das Maß für leicht oder schwer setzt unsere Erfahrung und unser täglicher umgang mit speziellen Fachgebieten.
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