Klage Mietminderung

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StineP

#21

05.06.2007, 15:26

Geil, nancy - ich hätte das nicht besser machen können. Genauso sahen die bei uns auch aus *wechlach*
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Curry
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#22

05.06.2007, 15:29

Sag ich ja, das ist echt witzig. Das hört sich so allwissend an, wenn man sagt, man hat in der Schule Klagen geschrieben - und dann sowas! Echt zum weglachen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#23

05.06.2007, 15:30

Eine einfache Zahlungsklage haben wir in der Schule auch gehabt. Aber vielleicht 2 - 3 Mal. Bei uns kam es eher auf die Anträge an. Formulare ausfüllen haben wir bis zum Abwinken gemacht. Aber vielleicht ist es auch eine Frage der Bundesländer, wie sehr Klagen etc. geübt werden. In der hiesigen Berufsschule kam es vor allem auf Kostenrecht und ZV an. Klagen eher weniger...

Hier mache ich, wenn überhaupt, mal Scheidungsanträge fertig. Allerdings sind die dann auch schon unterschriftsreif. Aber da ist ja nicht wirklich was weltbewegendes dabei *grins*
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Mr.Black
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#24

05.06.2007, 15:30

Keine Begründung / rechtliche Würdigung?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
StineP

#25

05.06.2007, 15:31

Nein - wie gesagt, wir sind ja keine Anwälte!!
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Curry
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#26

05.06.2007, 15:31

Nee, sowas haben wir nicht gemacht.

edit: Nur so, wie ich es geschrieben habe.
Zuletzt geändert von Curry am 05.06.2007, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#27

05.06.2007, 15:31

(Übrigens haben wir das ja begründet - wie du siehst. Mit Lieferscheinen und Rechnungen)
Gast

#28

05.06.2007, 15:37

Mr.Black hat geschrieben:Keine Begründung / rechtliche Würdigung?
Wozu denn ne rechtliche Würdigung. Das macht das Gericht von ganz allein. Einfach nur kurz und knapp begründen. Hauptsache der Vortrag ist schlüssig.
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Mr.Black
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#29

05.06.2007, 15:37

StineP hat geschrieben:(Übrigens haben wir das ja begründet - wie du siehst. Mit Lieferscheinen und Rechnungen)
dat is nur ein Beweisangebot
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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#30

05.06.2007, 15:38

Was mich bei der ganzen Sache mal interessieren würde, wenn ihr eure Klagen zum Teil selbst schreibt:

Was macht eigentlich der Rechtsanwalt bei euch?

Wenn ich mir überleg, wenn ich das auch noch machen würde, könnte der eigentlich daheim bleiben. Die paar Besprechungen, die dann noch sind...

Herzliche Grüße
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