Moin, moin,
wir haben Anfang Juli die Gerichtskosten für eine Klage eingezahlt, die daraufhin zugestellt wurde. Das heißt inzwischen müsste auch die Frist für die Verteidigungsanzeige abgelaufen sein. Innerhalb dieser Frist haben wir die Klage erweitert. Wird die Frist dadurch verlängert? Oder was passiert mit der Klageerweiterung, wenn keine Verteidigungsanzeige eingeht?
Ich bin gerade etwas ratlos.
Beste Grüße
Fleetmaus
Frist zur Verteidigungsanzeige und Klageerweiterung
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
ich würde beim Gericht anrufen und nachfragen, ob die Gegenseite schon Verteidigungsanzeige eingereicht hat. Und habt ihr nicht eine gerichtliche Verfügung vom Gericht erhalten, welche auch den Beklagten mit Klagezustellung zugegangen ist, in welcher die Fristen für Verteidigungsanzeige (sind ja immer zwei Wochen) und Klageerwiderung genannt werden?
Meiner Kenntnis nach wird die Frist durch die Klageerweiterung nicht verlängert. Bei Zustellung der Klageerweiterung wird eine neue Frist zur Stellungnahme gesetzt. Wenn ich die letzten 10 Jahre nicht total gepennt habe, dann gibt es auch nur einmal in einem Verfahren die Verteidigungsanzeige.
Ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag, ob bereits die Verteidigungsanzeige eingegangen ist und ob die Gegenseite die Erweiterung bereits bekommen haben.
Ruf doch einfach mal beim Gericht an und frag, ob bereits die Verteidigungsanzeige eingegangen ist und ob die Gegenseite die Erweiterung bereits bekommen haben.