Pfüb: alte Pfändungen wieder aktiv

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JeNnYReFa07
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#1

29.07.2010, 17:13

Hallo,

bin erst "frisch" ausgelernt und habe damit noch nicht soviele Erfahrungen, daher hier meine Frage:

Soeben rief ein Schuldner an, der seit Jahren Raten zahlt (regelmäßig!)(Konto wurde aber auch durch uns gepfändet) und erzählte, dass das Finanzamt sein Konto dicht gemacht hatte. Dies sei aber wohl ein Versehen gewesen vom Finanzamt, weil sie seine Zahlungen wohl falsch verbucht hätten. Jedenfalls hatte er alles mit dem Finanzamt geregelt und das Finanzamt nahm die Pfändung zurück. Nun bat er uns, weil ja durch die erneute Pfändung, auch unsere Pfändungen wieder aktiv werden, diese aufzuheben bzw. zurück zu nehmen.

Jetzt meine Frage:

Wie läuft das jetzt weiter? Melden wir uns bei der Bank und erklären, dass wir die Pfändung aufheben oder was geschieht jetzt?

Vorab schon mal Danke für eure Antworten.
Gina

#2

29.07.2010, 17:16

Einfach Bezug auf die vorherige Ruhendstellung nehmen und mitteilen, dass die Ruhendstellung fortgesetzt werden soll. Mehr würde ich da nicht veranlassen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt.
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Trynnchylld
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#3

29.07.2010, 17:19

Genau. Aber: RUHENDSTELLEN, nicht aufheben lassen! Sonst ist se futsch, wenn er dann doch nicht mehr zahlen sollte. Also nur Ruhendstellung erklären.
Lieber Gruß, Trynn

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#4

29.07.2010, 17:55

Sehe ich genau wie Trynnchylld

Unbedingt ruhendstellen nicht aufheben

LG
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Gina

#5

29.07.2010, 18:14

Und immer dran denken: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Ruhendstellung, das ist nur Entgegenkommen der Bank. ;-) Wenn die das nicht mehr zulässt, also nicht wundern. :|
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