Kostenfestsetzung für zwei Termine für Haupt- und Unterbev.

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Danniken81
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#1

05.07.2010, 11:06

Hallöchen,
zu meinem Problem habe ich jetzt so auf die Schnelle leider nichts gefunden.

Wir hatten ein Verfahren beim AG Düsseldorf. Dort fanden zwei Termine statt.
Den ersten Termin hat ein Unterbevollmächtigter wahrgenommen. Den zweiten Termin haben wir gemacht.

Nun habe ich Kostenfestsetzung beantragt wie folgt:

HB:

VG 1,3
TG 1,2
Tage- und Abwesenheitsgeld
Fahrtkosten

UB:

VG 0,65
TG 1,2

Alles natürlich mit Auslagen und MwSt.

Nun moniert die Gegenseite den Antrag, da hinsichtlich der Terminswahrnehmung entweder die Gebühren des Haupt- oder des Unterbevollmächtigten festzusetzen sind. Ist dies so richtig? Hatte leider in der Vergangenheit mit Abrechnungen und Festsetzungen nichts zu tun :cry:

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Summerof77
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#2

05.07.2010, 12:30

Würde ich jetzt auf den ersten Blick auch so handhaben, wobei ich mir (noch) nicht sicher bin, ob der HBV wirklich für den Termin noch eine Terminsgebühr kassieren kann. Bei einem weiteren Termin, der Beweistermin ist z. B. entsteht für jeden eine volle Terminsgebühr. Sofern der HBV hier an keinem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin teilgenommen hat, würde ich sagen, gibt es nur eine TG und zwar für den UBV.

Was die Festsetzung beider Gebührenansprüche von HBV UND UBV betrifft, erkennen einige Gerichte nur die vollen Gebühren eines HBV an.
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romex
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#3

05.07.2010, 13:00

Wir hatten so einen ähnlichen Fall auch mal - allerdings haben wir da einen Terminsvertreter hingeschickt und zwei Mal die TG abgerechnet.... Gab zwar ordentlich Ärger mit der Gegenseite, aber das Gericht hat uns das so festgesetzt, denn diese Kosten sind nun mal entstanden... Vor allen Dingen hatte mein Chef in diversen SS vorher versucht, den Richter davon zu überzeugen, dass er doch bitte schriftlich entscheiden soll, weil er nicht für einen fünfminüten Termin da hin reisen würde... Nö.. der Richter wollte das nicht, es handelte sich um einen Termin vor dem LG, so dass wir einen Terminsvertreter hinschickten... Der Termin dauerte in der Tat nur fünf Minuten!!!
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jessi91
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#4

05.07.2010, 13:22

Ich denk auch, dass die Terminsgebühr für beide angefallen ist, da sowohl HBV und TV Termine wahrgenommen haben...Einfach mal so lassen....das Gericht wird sich dann schon melden wenns nicht stimmt...
Danniken81
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#5

05.07.2010, 14:34

Hmmm, ja eigentlich habe ich das auch so gedacht...

Aaaaaaber: Wenn wir beide Termine gemacht hätten, dann hätten wir doch auch nur einmal die Terminsgebühr festsetzen lassen. Irgendwie komme ich da nicht ganz weiter. Wenn es nur ein Termin gewesen wäre oder wenn der UBV beide gemacht hätte, dann hätte ich das ja alles noch verstanden. Aber die Sache finde ich wirklich kompliziert. :( :(
Kathy0679
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#6

07.07.2010, 17:24

könntet ihr mir das Ergebnis hier mitteilen, habe das gleiche Problem.. danke... Kathi
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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Summerof77
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#7

13.07.2010, 16:45

Danniken81 hat geschrieben:Hmmm, ja eigentlich habe ich das auch so gedacht...

Aaaaaaber: Wenn wir beide Termine gemacht hätten, dann hätten wir doch auch nur einmal die Terminsgebühr festsetzen lassen. Irgendwie komme ich da nicht ganz weiter. Wenn es nur ein Termin gewesen wäre oder wenn der UBV beide gemacht hätte, dann hätte ich das ja alles noch verstanden. Aber die Sache finde ich wirklich kompliziert. :( :(
So meinte ich das auch. Aber probieren würde ich es auch. Spannung!
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#8

13.07.2010, 16:50

Beide TG versuchen anzumelden; aber die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten und die Kosten des Terminsvertreters müssen irgendwie begründet werden.
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