zu meinem Problem habe ich jetzt so auf die Schnelle leider nichts gefunden.
Wir hatten ein Verfahren beim AG Düsseldorf. Dort fanden zwei Termine statt.
Den ersten Termin hat ein Unterbevollmächtigter wahrgenommen. Den zweiten Termin haben wir gemacht.
Nun habe ich Kostenfestsetzung beantragt wie folgt:
HB:
VG 1,3
TG 1,2
Tage- und Abwesenheitsgeld
Fahrtkosten
UB:
VG 0,65
TG 1,2
Alles natürlich mit Auslagen und MwSt.
Nun moniert die Gegenseite den Antrag, da hinsichtlich der Terminswahrnehmung entweder die Gebühren des Haupt- oder des Unterbevollmächtigten festzusetzen sind. Ist dies so richtig? Hatte leider in der Vergangenheit mit Abrechnungen und Festsetzungen nichts zu tun
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Vielen Dank für Eure Hilfe!!