Sommerurlaub gestrichen?!

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Mr.Black
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#21

30.05.2007, 19:07

Zum Thema Urlaubssperre verweise ich ergänzend auf

:klugscheiss

§ 4 BUrlG
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Curry
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#22

30.05.2007, 19:18

Aber eigentlich hat man ja Anspruch auf anteiligen Urlaub in der Probezeit. Kann da wirklich eine Urlaubssperre verhängt werden während der Probezeit?
Ich mein, dagegen würde ja keiner vorgehen, da wär der Job gleich weg, aber geht das?
Curry

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Sandra S.
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#23

30.05.2007, 19:53

@nancy
Ja, das geht. Während der ersten 6 Monate erwirbst du nur den Anspruch auf Urlaub, quasi wie ne Anwartschaft. Tatsächlich nehmen darfst du den Urlaub dann erst nach Ablauf der 6 Monate.
... wenn man nach dem Gesetz geht. Gibt ja allerdings auch nette Chefs, die da gern mal ne Ausnahme machen :D
Liebe Grüße
von Sandra
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#24

30.05.2007, 20:01

Das sehe ich aber anders: welchen Sinn sollte denn eine Urlaubs-"Anwartschaft" auf anteiligen Urlaub während der ersten sechs Monate ergeben, wenn man in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen dürfte und ab dem 7. Monat den vollen Urlaubsanspruch hat.
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Sandra S.
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#25

30.05.2007, 20:24

hab nochmal nachgelesen. Wahrscheinlich hatte ich da bis jetzt nen Denkfehler :oops:

Also kann ich das so verstehen (gehen wir mal von 24 Tagen aus):

Den vollen Urlaubsanspruch erwerbe ich mit Ablauf von 6 Monaten. D.h. ich könnte im 7. Monat theoretisch die vollen 24 Tage Urlaub nehmen?

In den ersten 6 Monaten habe ich pro vollem Monat Anspruch auf 1/12 pro "gearbeitetem" Monat, den ich dann auch nehmen kann. D.h. ich könnte schon nach Ablauf des ersten Monats schon 2 Tage Urlaub nehmen?

Hab ich das jetzt so richtig verstanden? Finde das Wort "Wartezeit" in § 4 dann aber etwas verwirrend :wirr:
Liebe Grüße
von Sandra
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#26

30.05.2007, 20:46

@Sandra S.:

Richtig verstanden! :daumen
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#27

30.05.2007, 20:57

Okay, werde mir das hinter die Ohren schreiben... hab ich dann wohl bis jetzt echt immer falsch verstanden. Wie gut, dass es dieses Forum gibt!


(dafür wieder eine Prüfungsaufgabe mehr, die ich verhauen habe :heul: )
Liebe Grüße
von Sandra
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Curry
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#28

30.05.2007, 20:57

Genau Sandra so ist es gemeint. Mit der Wartezeit wird die Probezeit gemeint sein.
Curry

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#29

30.05.2007, 21:05

@nancy
"Wartezeit" steht als Überschrift in § 4 BUrlG, wo das mit den 6 Monaten steht. Deswegen find ich das so verwirrend, aber egal, jetzt weiß ich's ja besser :D


Nur nochmal zum Verständnis: Dass man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf, ist aber nicht gesetzlich geregelt, oder? Kommt dann drauf an, was im Arbeitsvertrag steht, oder liege ich da auch falsch? :(
Liebe Grüße
von Sandra
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#30

30.05.2007, 21:10

Ja genau, der Urlaub fällt dann nur flach, wenn das so im Arbeitsvertrag steht. Ob das Bestand hätte, ist sicherlich eine andere Frage (da eben schon Urlaubstage erworben werden), aber wer wird darüber schon streiten wollen...
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