Sommerurlaub gestrichen?!

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advocatus diaboli
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#11

30.05.2007, 18:06

Im übrigen dürfte sich die Frage nach dem Sommerurlaub auch deshalb nicht stellen, weil zeitlich das zu nehmen wäre, was nach der Urlaubsplanung der zukünftigen Kollegen noch frei ist. Im Zweifel also irgendein Termin nach den Sommerferien (mal angenommen, es wird chefseitig zur Sprache gebracht, ob Urlaub beabsichtigt ist).

Meine Meinung: In den ersten drei Monaten komplett Finger weg von dem Thema. Wenn man nicht selbst gefragt wird, ab Monat 4 vorsichtiges Nachdenken, bei günstiger Gelegenheit zu fragen, ob es gegen Ende oder nach Ablauf der Probezeit möglich ist.
Marilyn82

#12

30.05.2007, 18:10

Yep, das seh ich genauso, wie unser netter Anwalt :-)
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Curry
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#13

30.05.2007, 18:18

Also, meiner Meinung nach hast du keinen vollen Urlaubsanspruch (in deiner Ausbildungskanzlei), da du schon am 06.06. dort aufhörst. Den vollen Urlaubsanspruch hättest du erst ab 01.07.2007. Du kannst deinen jetzt noch über gebliebenen Urlaub nehmen.

In der neuen Kanzlei hast du die ersten Monate bis nach Ablauf der Probezeit auch keinen vollen Urlaubsanspruch, sondern nur anteilmäßig, was du schon gearbeitet hast.

Beispiel:

Du hast 24 Urlaubstage (2 pro Monat).
Du arbeitest 2 Monate und hast demnach 4 Tage Urlaubsanspruch.

Aus diesem Grund dürfte es sehr schwer für dich werden, genügend Urlaub zusammen zu bekommen, um einen Sommerurlaub daraus zu machen.

Ich an deiner Stelle würde auch erstmal die ersten drei Monate abwarten und durcharbeiten, danach dann vorsichtig mal fragen.
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Mr.Black
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#14

30.05.2007, 18:33

_nancy_ hat geschrieben:.

In der neuen Kanzlei hast du die ersten Monate bis nach Ablauf der Probezeit auch keinen vollen Urlaubsanspruch, sondern nur anteilmäßig, was du schon gearbeitet hast.
Juristischer Beissreflex: Wo steht das? Oder besser: Woraus entnimmst Du, dass der Urlaubsanspruch erst anteilig anwachsen muss?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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#15

30.05.2007, 18:41

§ 5 BUrlG
Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.


(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
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#16

30.05.2007, 18:45

Danke. Wieder was gelernt.
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#17

30.05.2007, 18:46

Schön, dass ich sogar einem Anwalt was beibringen kann. :D :oops:

Ich weiß das übrigens so genau, weil ich das Problem dies Jahr mit meinem Freund auch habe. Wir wollten in den Sommerurlaub, da das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt aber erst drei Monate besteht, bekommt er nur 6 Tage Urlaub.
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#18

30.05.2007, 18:51

Nicht dass ich es Dir nicht auch so geglaubt hätte, aber hier im Forum wird oft etwas aus dem Bauch heraus behauptet ohne eine Quelle zu belegen... und da ich zu faul war im BUrlG zu stöbern...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
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#19

30.05.2007, 18:53

Ich hab dir das jetzt nicht zum Vorwurf gemacht, dass du gefragt hast. Ich hätte es ja auch gleich dazu schreiben können, aber ich war da auch zu faul die Stelle rauszusuchen...
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#20

30.05.2007, 19:04

Stell dir mal vor - du trittst wirklich ab dem 01.07. in ein neues Arbeitsverhältnis und dir wird während der Probezeit eine Urlaubssperre verhängt.

Ich hatte ursprünglich 6 Monate Probezeit (01.08. angefangen) - d. h. hätte ich erst ab Februar Urlaub nehmen können. Chefchen hat mir aber die Probezeit auf 3 Monate verkürzt gehabt...

Da musste durch.....
Es Annile :hurra
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