Verkürzen - Zeugnis!

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maryliebtsterne
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#11

01.06.2010, 15:23

@naddi-B und Stöffi: Ich möchte auch verkürzen, mein Schnitt liegt im schlechtesten Fall bei 1,8 - wo bekomm ich den Antrag auf Verkürzen der Ausbildungszeit her?
Stöffi
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#12

01.06.2010, 22:14

Da kann ich dir leider nicht helfen. Habe gleich zu Beginn meiner Ausbildung die Verkürzung beantragt. Das war für mich möglich, da ich Abitur habe.

Guck doch mal auf der Seite deiner Rechtsanwaltskammer. Vielleicht gibt es dort ein Formular, das du dir ausdrucken kannst. Ansonsten vielleicht mal den Klassenlehrer fragen :)

@ naddi-B: Ja, dann können wir uns gegenseitig berichten, wie es geklappt hat :)

lg
naddi-B
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#13

15.06.2010, 13:29

@maryliebtsterne: den Antrag bekommst du von deinen Lehrern. Es ist eigentlich eine ganz normale Anmeldung... Habe extra mit der Kammer telefoniert und mir wurde das so gesagt!
maryliebtsterne
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#14

20.06.2010, 08:51

Achso, ja dann frag ich gleich nächste Woche :)
Gismo06
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#15

20.06.2010, 14:12

Also ich hab mal gehört (NRW), dass man einen entsprechenden Durchschnitt nicht mehr braucht. Das hat uns unser Lehrer erzählt...Es genügt nur die Erlaubnis des Chefs... Aber wie viel davon wahr ist, weiß ich leider nicht.
naddi-B
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#16

24.06.2010, 10:12

nee.. da is nichts dran.. ich hab extra mit der Kammer telefoniert. man MUSS einen durchschnitt von 2,0 haben...
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Konsumkind
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#17

24.06.2010, 17:43

Ich glaub da sind die Kammervorschriften auch immer verschieden. Unsere Lehrerin meinte, dass man bei uns nur einen Durchschnitt von 2,5 braucht, was ja nicht wirklich schwer zu erreichen ist. Trotzdessen würde sie es nicht allen anraten, die einen solchen Schnitt haben, zu verkürzen.
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jenniver
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#18

24.06.2010, 18:00

Ich habe meine Prüfung 1996 gemacht und auch verkürzt. Allerdings mussten wir uns schon am Ende des 1. Lj. entscheiden und sind dann im 2. Lj. in die sogenannte "Verkürzungsklasse" gekommen. Sich im 3. Lj. dazu zu entscheiden ist schon schwierig. Ihr könnt doch dann nicht in der gleichen Klasse bleiben. Denn die Verkürzer müssen ja auch den kompletten Lehrplan schaffen, halt nur ein halbes Jahr früher. Wir benötigten damals durchgehend einen Notendurchschnitt von 2,4. Wer den nicht erreicht hat, musste wieder in die andere Klasse. Aber die Verkürzung ist zu schaffen. Wahrscheinlich gibt es von Bundesland zu Bundesland auch Unterschiede wie die Verkürzung gehandhabt wird. Aber bei uns war auch die Schule dafür zuständig, denn die verteilen ja auch die Anmeldungen zur Prüfung und die wird ja auch dort geschrieben und nicht bei der Kammer.
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