Bwerbung bei Gericht

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SchalloHatzi

#1

01.06.2010, 13:31

Da ich nun ins 3. Lehrjahr komme, mache ich mir langsam Gedanken, wo ich meinen beruflichen Weg fortsetzen möchte. Ich möchte mich gerne bei Gericht bewerben. Bewerbungsschreiben etc. ist bereits fertig nur fällt mir die genaue Berufsbezeichnung nicht ein.

Als was bewerbe ich mich bei Gericht wenn ich gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte bin und bei Gericht arbeiten möchte ohne Studium (wie rechtspfleger) oder weitere Ausbildung (z.B. Justizfachangestelle)?

Justizsekretärin? Ist das die genaue Berufsbeschreibung?
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nephele
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#2

01.06.2010, 13:42

Schau mal auf die Seite der örtlichen Amtsgerichte. Da sind oft Infos reingestellt.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
gkutes

#3

01.06.2010, 13:44

da Jusitzangestellte oder Justizsekretär sind eigene Berufe. Wenn du diesen nicht erlernt hast, kannst du dich auch nicht als eine solche Bewerben. Ich würde meinen, dass man da einfach Angestellte oder Sachbearbeiterin schreibt?
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Re1108
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#4

01.06.2010, 13:45

Vielleicht hilft dir das ja weiter:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=34 ... ht#p885768" target="blank
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
SchalloHatzi

#5

01.06.2010, 13:56

[quote="nephele"]Schau mal auf die Seite der örtlichen Amtsgerichte. Da sind oft Infos reingestellt.[/quote]

Erstmal vielen Dank für eure Antworten :)

Nein, leider nicht, da habe ich auch schon angeschaut und auch schon angerufen. Die konnten mir keine angaben machen und sagten, ich solle mich an das Ministerium der Justiz wenden, die könnten mir weiterhelfen. Ich hab dort jetzt einmal eine Email hingeschrieben und hoffe, dass ich eine Antwort bekomme.
Mein ihr die benötigen direkt ein Abschlusszeugnis oder denkt ihr ich kann mich schon jetzt (1 Jahr vor Abschluss) mit dem Jahreszeugnis bewerben?
Davy Jones’ Locker
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#6

01.06.2010, 14:42

Justizbeschäftigte.
maryliebtsterne
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#7

01.06.2010, 18:38

Es gibt auch sog. "Lehrgänge", wo sich quasi jeder für die Arbeit am Gericht anlernen lassen kann. Die wenigsten Beschäftigten sind heute noch Beamte
ReNoFa09
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#8

26.07.2010, 12:20

Ich bitte um kritische Durchsicht und Verbesserungsvorschläge!
Danke:-) :oops: :mrgreen:

Sehr geehrter Herr Direktor,

durch einen Hinweis eines im Justizdienst tätigen Bekannten wurde ich darauf aufmerksam, dass Sie ab Herbst 2010 eine Stelle als Justizfachangestellte zu vergeben haben. Da ich mich sehr gerne umorientieren, jedoch nicht den Bereich der Justiz aufgeben möchte, bewerbe ich mich bei Ihnen um eine Anstellung als Justizfachangestellte.

Nach dem ich Juni 2009 meine Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in der Anwaltskanzlei Mustermann, Dr. Mustermann, Dr. Musterfrau und Partner GbR in Musterstadt erfolgreich beendet habe, bin ich seit Juli 2009 in einem unbefristeten/ungekündigten Arbeitsverhältnis bei der Anwaltskanzlei Mustermann, Musterfrau & Partner in Musterstadt beschäftigt. Ich möchte sehr gerne im Justizdienst mitarbeiten, um meine bisher erworbenen Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen.

Das Bearbeiten von Anfragen und Anträgen, eigenverantwortliche Planung von Arbeitsabläufen, Umgang mit Menschen, mit Konflikten und Problemen sind Bereiche, die diesen Beruf für mich interessant machen. In neue Aufgabenbereiche arbeite ich mich durch meine gute Auffassungsgabe schnell und selbständig ein.

Des Weiteren habe ich fortgeschrittene Kenntnisse in Microsoft Word und Microsoft Excel.

Ich hoffe sehr, Ihr Interesse geweckt zu haben und freue mich über eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen


Mustermann



Hiiilfeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee....^^ :oops:
Hab das Gefühl völlig aus dem Bewerbungskrams raus zu sein :-(
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ReNoFa09
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#9

26.07.2010, 14:43

Bitte schreibt was :oops:

Das hört sich bei mir alles soooo dooof an :-(
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Zaubermaus007
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#10

26.07.2010, 14:55

Also ich finde es so ganz gut, kenn mich allerdings leider nicht so gut mit Bewerbungen aus... :oops:

Handelt es sich denn um eine unbefristete Stelle? Sonst wirst du im Fall des Vorstellungsgesprächs bestimmt gefragt, warum du eine unbefistete Stelle aufgibst.
ReNoFa09 hat geschrieben: Nach dem ich Juni 2009
Da würde ich eher schreiben "Nach dem ich im Juni 2009".

Viel Erfolg und berichte mal!

LG
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