Gerichtsvollzieher pfändet Sachen Dritter

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bebos
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#1

31.05.2010, 20:03

Hi, schreibe nächste Woche eine Arbeit zum Thema Zv.

Wie ist das denn wenn der GV Sachen pfänden will, die einem Dritten gehören, dieser kann Drittschuldnerklage oder Drittwiderspruchsklage erheben?

Welche §§ sind das denn genau, das versteh ich nicht so recht.

Und wie ist es, wenn der GV etwas pfändet, was er nicht pfänden darf? Und wo finde ich das?

Lg
Ernie

#2

31.05.2010, 20:07

Drittwiderspruchsklage = 771 ZPO
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Carmenzita
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#3

31.05.2010, 20:26

als Rechtsbehelf findet auch die Erinnerung hier ihre Anwendung und zwar gegen die Art und Weise der ZV, wenn zB GVz wie du schon sagst Sachen pfändet die unpfänbar sind.

Drittschuldnerklage findet hier m.E. keine Anwendung
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bebos
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#4

31.05.2010, 20:35

Carmenzita hat geschrieben:als Rechtsbehelf findet auch die Erinnerung hier ihre Anwendung und zwar gegen die Art und Weise der ZV, wenn zB GVz wie du schon sagst Sachen pfändet die unpfänbar sind.

Drittschuldnerklage findet hier m.E. keine Anwendung

ah ok danke und wie ist es wenn er was pfänden will aus der ehewohnung, bzw der schuldner behauptet es gehört seiner frau?

Und was wäre zu tun, wenn der schuldner behauptet er hat das handy auf raten gekauft und es ist solange eigentum des verkäufers, bis die raten beglichen sind?
Stöffi
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#5

31.05.2010, 23:25

ah ok danke und wie ist es wenn er was pfänden will aus der ehewohnung, bzw der schuldner behauptet es gehört seiner frau?
da gibt es einen § den ich leider grad net weiß, aber da wird angenommen, dass Sachen von Ehegatten dem Schuldner selbst gehören. Also pfändbar.
Und was wäre zu tun, wenn der schuldner behauptet er hat das handy auf raten gekauft und es ist solange eigentum des verkäufers, bis die raten beglichen sind?
ist glaub ich rein theoretisch auch pfändbar. der verkäufer müsste dann meiner meinung nach eine Drittwiderspruchsklage erheben. Aber es gibt wohl eine GVZ-Geschäftsanweisung nach der der GVZ solche Sachen nicht pfänden soll. Hab mal so ne Reportage im TV gesehen und da sagte der GVZ dass er sowas nicht pfände, weil es unnötige Kosten verursachen würde.

Entschuldige die Rechtschreibung, aber dafür ist es jetzt zu spät am Abend ;)

liebe grüße
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