Unterschied zwischen Verkehrsanwalt und Terminsanwalt

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Azubienchen
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#1

27.05.2010, 15:26

Hallo,

hab mal ne dumme Frage: Was ist eigentlich der Unterschied (außer der Gebühren) beim Verkehrsanwalt und Terminsanwalt?
Azubienchen
Daueraktenbearbeiter(in)
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#2

27.05.2010, 15:59

Kann mir keiner helfen?
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niva
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#3

27.05.2010, 16:12

Wenn du weißt, dass es einen Unterschied bei den Gebühren gibt, dann lies dir doch mal den Text zu den Nr. 3400, 3401 und 3402 durch. Hast du dann vielleicht selbst eine Idee?
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Carmenzita
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#4

27.05.2010, 16:41

mal ein Ausgangsfall:

RA X wird von Mdt in Köln mit Prozessführung beauftragt. Da Prozess vor dem BGH stattfindet und RA X dafür nicht zugelassen ist, bevollmächtigt RA X, nach Rücksprache mit Mdt und dessen okay, RA B mit der Prozessführung. RA B ist nun Verfahrenbevollmächtigter/Hauptbevollmächtigter und RA X ist nun Korrespondenzanwalt(=welcher lediglich den Schriftverkehr zw. den Parteien und dem gerichtl. Prozessbevollmächtigten führt).
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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