Zugewinnausgleich - Berechnung

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Pinkystar
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#1

03.05.2010, 13:22

Hallo!

Ich hab morgen meine Prüfung in Rechtslehre und ich hab das ganze Wochenende gegrübelt, wie ich den Käse berechnen muss...
Folgendes: Ich verstehe, wenn das Anfangsvermögen (AV) nach Abzug der Verbindlichkeiten etc. immernoch ein positiver Betrag ist, was aber, wenn nach Abzug der Verbindlichkeiten ein negativer Betrag da steht?? Ich habe das Internet durchsucht und immer nur das eine, ewig kopierte Beispiel gefunden, wo alles schön im "Plus" ist. Hier im Forum hab ich nichts dazu gefunden..
An einer Schulaufgabe zur Vorbereitung bin ich dann am Wochenende gescheitert...ich schildere den Fall mal, ich hoffe, ihr habt den Nerv, so eine "Pipiaufgabe" zu erläutern... :oops:

Tim heiratet Klara. Er hat anfänglich 10.000 €, aber auch 20.000 € Schulden (= hat er also 0 € AV oder wie?). Während der Ehe erlangt er 12.000 € durch Schenkung und 10.000 € durch Erbschaft. Am Ende der Ehe hat er 50.000 € und 6.000 € Schulden.

Klara hat anfänglich 42.000 € und Schulden i. H. v. 7.000 €. Sie schenkte während der Ehe der Kirchengemeinde (oh, wie passend in unseren Zeiten :mrgreen: ) 3.000 €. Am Ende der Ehe hat sie 60.000 € und keine Schulden.

Bei Tim weiß ich jetzt nich...is das ne Fangfrage und die Rechnung geht allein von den 50.000 € aus (sprich, die anderen zwei Beträge sind schon in den 50.000 drin und dienen nur der Verwirrung) oder soll ich am Ende 50.000+12.000+10.000-6.000 rechnen?? -Somit 66.000 €.

Bei Klara würde ich von 60.000 € ausgehen als EV

Danke schonmal...
Denise18
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#2

03.05.2010, 14:00

Wonach ist denn in der Aufgabe überhaupt gefragt?

Bezüglich des AV von Tim schau mal in § 1374 Abs. 2 BGB der wird dir weiterhelfen.
Pinkystar
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#3

03.05.2010, 14:21

Gefragt wird nach dem Zugewinn, also wieviel jeder tatsächlich am Ende hat und dann die Höhe der evtl. Ausgleichsforderung. Der Differenzbetrag durch 2 etc..

Mir geht es darum, ob offensichtlich negatives "Vermögen", also Schulden bei Eheschließung, bei der Berechnung des AV mit 0 € angesetzt wird oder mit, keine Ahnung, - 10.000 €... Sprich, sagt man bei Tim: AV -10.000 oder 0 €'??? Denn ohne den richtigen AV kann ich ja schlecht rechnen, bzw. ohne richtigen EV ja auch nicht. Sonst stimmt der Differenzbetrag hinten und vorne nicht.
Der § 1374 Abs. 2 BGB sagt mir leider nicht, wo ich anfangen soll zu berechnen.
Denise18
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#4

03.05.2010, 14:43

Pinkystar hat geschrieben: Der § 1374 Abs. 2 BGB sagt mir leider nicht, wo ich anfangen soll zu berechnen.
Ne, das sagt dir aber der Abs. 1! Negatives AV gibt es nicht.
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rassjel
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#5

03.05.2010, 14:52

Ich glaube seit dem 01.09.2009 hat sich bezüglich der Berechnung was geändert! Vorher war das Negativvermögen mit 0,00 € anzusetzen!
Nach neuem Recht sind aber wohl jetzt auch die Schulden zu berücksichtigen, also wenn z.B. der Ehemann 5.000,00 € Vermögen, 12.000,00 € Schulden, dann ist sein Anfangsvermögen -7.000,00 €. Wenn er dann z.B. 18.000,00 € Endvermögen hat, berechnet man sein Zugewinn wie folgt:

18.000,00 € (Endvermögen) - -7.000,00 € (Anfangsvermögen) = 25.000,00 € Zugewinn

Kann dir gerade keinen § nennen, da ich mein Gesetz nicht vorliegen habe!

Sollte jemand anderer Meinung sein, bitte korrigieren.
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nephele
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#6

03.05.2010, 14:52

Negatives AV gibt es nicht.
Nach dem neuen FamFG schon.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Denise18
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#7

03.05.2010, 15:02

Sorry! Stimmt, da war doch was?! :oops:

In Abs. 3 der neuen Fassung steht es. Verbindlichkeiten sind über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen!
Pinkystar
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#8

03.05.2010, 15:11

Ich hab's!!! :D
Die Internetseiten wurden wohl über Nacht geändert, da ich mein "altes Beispiel" im Internet nicht mehr aufrufen kann, dafür aber das hier:
Sind Zitate hier erlaubt? - Dann würde ich es zur Verfügung stellen...

Also, man geht ins Minus, wenn die Schulden überragen.
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lucy1510
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#9

03.05.2010, 15:11

Stimmt so. Damit kannst Du auch Deine Aufgabe oben super berechnen. Ich würde allerdings bei Tim davon ausgehen, dass die 50.000,00 € alles inklusive sind.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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#10

03.05.2010, 15:25

@ lucy1510: meinst der Rest dient nur der Verwirrung? Logisch wäre es ja schon, weil sonst müsste man ja jede einzelne Ausgabe und Einnahme während der Ehe dokumentieren...
Aaaaber nach § 1375, 2 soll man ja Schenkungen, wie sie Klara gemacht hat z. B. hinzurechnen.

Ich würde das nun so beziffern:
Klara hat somit ein AV von 35.000 € und ein EV von 63.000 €, bei Tim zählt man nach Abzug der Verbindlichkeiten Schenkungen und Erbsachen hinzu. § 1374, 2. Also hat er ein AV von 12.000 € und ein EV von 44.000 €.
Differenz beträgt 19.000 €, somit zahlt Klara an Tim noch die Hälfte des 'Überschusses, also 9.500 €.

Is die Nuss geknackt??
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