Ich hab morgen meine Prüfung in Rechtslehre und ich hab das ganze Wochenende gegrübelt, wie ich den Käse berechnen muss...
Folgendes: Ich verstehe, wenn das Anfangsvermögen (AV) nach Abzug der Verbindlichkeiten etc. immernoch ein positiver Betrag ist, was aber, wenn nach Abzug der Verbindlichkeiten ein negativer Betrag da steht?? Ich habe das Internet durchsucht und immer nur das eine, ewig kopierte Beispiel gefunden, wo alles schön im "Plus" ist. Hier im Forum hab ich nichts dazu gefunden..
An einer Schulaufgabe zur Vorbereitung bin ich dann am Wochenende gescheitert...ich schildere den Fall mal, ich hoffe, ihr habt den Nerv, so eine "Pipiaufgabe" zu erläutern...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Tim heiratet Klara. Er hat anfänglich 10.000 €, aber auch 20.000 € Schulden (= hat er also 0 € AV oder wie?). Während der Ehe erlangt er 12.000 € durch Schenkung und 10.000 € durch Erbschaft. Am Ende der Ehe hat er 50.000 € und 6.000 € Schulden.
Klara hat anfänglich 42.000 € und Schulden i. H. v. 7.000 €. Sie schenkte während der Ehe der Kirchengemeinde (oh, wie passend in unseren Zeiten
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Bei Tim weiß ich jetzt nich...is das ne Fangfrage und die Rechnung geht allein von den 50.000 € aus (sprich, die anderen zwei Beträge sind schon in den 50.000 drin und dienen nur der Verwirrung) oder soll ich am Ende 50.000+12.000+10.000-6.000 rechnen?? -Somit 66.000 €.
Bei Klara würde ich von 60.000 € ausgehen als EV
Danke schonmal...