fehlerhafter KfB - wer findet den Fehler?

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Findik
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#1

03.05.2010, 08:25

Hallo ihr Lieben,

wir haben am 30.04.2010 einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten. Mein Chef meinte, dass da wohl ein Fehler drin steckt. Konnte ihn aber nicht finden. Ich hoffe, jemand kann mir helfen.


In Sachen

.......................

gegen

......................


werden die nach dem von dem Parteien am 18.12.2009 vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleich in den Anträgen vom 04.01.2010 und 12.02.2010 und nachstehend berechneten Kosten wie folgt festgesetzt:
Der Kläger hat an den Beklagten 464,92 EUR, in Worten vierhundertundvierundsechzig 92/100 Euro, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 aus 408,79 € und seit dem 15.02.2010 aus 56,13 € zu erstatten.

Der zu Grunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Ausgleichung

I. Gerichtskosten

Die Gerichtskosten betragen: 2.715,23 EUR
Davon trägt der Kläger 70 % mit: 1.900,66 EUR
Er hat gezahlt: 3.245,00 EUR
Der Mehrbetrag wurde in Höhe von 814,57 EUR
auf die Kosten des Beklagten verrechnet und ist an den Kläger zu erstatten.
Von der Kosteneinziehungsstelle der Justiz werden zurückgezahlt: 529,77 EUR.


II. Außergerichtliche Kosten

Der Kläger kann an außergerichtlichen Kosten berechneten (Antrag vom 04.01.2010) 3.157,07 EUR
Davon trägt der Kläger 70 % selbst mit 2.209,95 EUR
Der Beklagte trägt 30 % mit: 947,12 EUR

Der Beklagte kann an außergerichtlichen Kosten berechnen 3.180,87 EUR
(Antrag vom 12.02.2010)
Davon trägt der Beklagte 30 % selbst mit 954,26 EUR
Der Kläger trägt 70 % mit: 2.226,61 EUR

III. Berechnung der Erstattungssummen

Der Kläger muss an den Beklagten erstatten 2.226,61 EUR
Der Beklagte hat an den Kläger zu erstatten 947,12 EUR
verbleiben als Rest: 1.279,49 EUR
abzüglich der berechneten Gerichtskosten in Höhe von: 814,57 EUR
ergeben sich: 464,92 EUR
Diesen Betrag hat der Kläger an den Beklagten zu erstatten.


Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

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LuzZi
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#2

03.05.2010, 08:49

Hmm, hab jetzt auch keinen Fehler gefunden.
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Kasimir1603
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#3

03.05.2010, 09:01

hab jetzt mal gerechnet, aber auch keinen Fehler finden können. Rein rechnerisch dürfte er richtig sein. Was mir aufgefallen ist, das Datum des Zinsbeginns (21.1.) im Verhältnis zum KFA-datum 4.1.10 ist recht lang, aber ansonsten :?: :|
Ciao Kasi

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#4

03.05.2010, 09:03

Kasimir1603 hat geschrieben:hab jetzt mal gerechnet, aber auch keinen Fehler finden können. Rein rechnerisch dürfte er richtig sein. Was mir aufgefallen ist, das Datum des Zinsbeginns (21.1.) im Verhältnis zum KFA-datum 4.1.10 ist recht lang, aber ansonsten :?: :|
Ich würde mal darauf tippen, dass er relativ spät eingereicht wurde oder das Gericht eine wirklich lange Leitung hat, was auch nichts neues ist ;)

Ich würd mal Chef fragen, was er für falsch hält.
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#5

03.05.2010, 09:03

Wie sieht die Kostenverteilung denn laut Urteil aus?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Sam29

#6

03.05.2010, 09:13

Gut, also mit dem Datum würde ich keinen "Fehler" sehen. Es kommt ja auch drauf an, was im KFA beantragt worden ist. Manche schreiben da ganz unterschiedliche Dinge.
Kostengrundentscheidung wäre eine Möglichkeit, zumal die Zinsen aus verschiedenen Beträgen errechnet werden.
Stimmen denn die Summen mit denen der KFA ein?
Sam29

#7

03.05.2010, 09:14

Was ich wirklich ätzend finde ist, dass der Chef einen Suchen läßt. Soll er doch gleich sagen, was nach seiner Ansicht nach falsch ist.
gkutes

#8

03.05.2010, 13:04

finde ich schon gut mit dem suchen - man lernt ja auch nur by doing sozusagen

was mich mal interessiert - wie kommt das denn zustande?
Der Kläger hat an den Beklagten 464,92 EUR, in Worten vierhundertundvierundsechzig 92/100 Euro, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 aus 408,79 € und seit dem 15.02.2010 aus 56,13 € zu erstatten.
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#9

03.05.2010, 13:21

gkutes hat geschrieben:finde ich schon gut mit dem suchen - man lernt ja auch nur by doing sozusagen

was mich mal interessiert - wie kommt das denn zustande?
Der Kläger hat an den Beklagten 464,92 EUR, in Worten vierhundertundvierundsechzig 92/100 Euro, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 aus 408,79 € und seit dem 15.02.2010 aus 56,13 € zu erstatten.
Antrag z. B. ergänzt?!?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#10

03.05.2010, 13:26

anscheinend gab es ja aber nur zwei Anträge, sonst würde da ja ein drittes Datum auftauchen.... oda?
n den Anträgen vom 04.01.2010 und 12.02.2010 und nachstehend berechneten Kosten wie folgt festgesetzt:
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