Rechnung an den Gegner im Aktenkonto buchen?

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Limette
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#1

29.04.2010, 14:07

Hallo Zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen bei dieser doofen Frage.

Ich habe gerade ein Aufforderungsschreiben ZV an die Gegenseite geschrieben und soll eine gesonderte Rechnung erstellen für die entstandenen Kosten Aufforderungsschreiben. (nicht so wie sonst immer unter dem Text, so wie ich das kenne) Wird dies Rechnung gebucht? Ich kann doch die Rechnung nicht ohne Rechnungsnummer verschicken? ... :oops:
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Kasimir1603
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#2

29.04.2010, 14:42

Warum soll denn in diesem Fall eine "Rechnung" erstellt werden? Wie wäre es, wenn Ihr einfach einen separaten Briefkopf von Euch hernehmt und dort "Abrechnung" drüberschreibt, aber ohne RE-Nr.?? Oder Ihr schreibt die Rechnung adressiert an den Mandanten und legt dem Gegner eine kOpie der Rechnung mit Nr. bei???
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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schnatti

#3

29.04.2010, 15:12

Wir nehmen die Kosten auch immer in die Vollstreckungsandrohung mit rein. Aber wenn Dein Chef das so will ... dann mach die Kostennote separat und auf jeden Fall mit Rechnungsnummer adressiert an den Gegner fertig.

Als Text in die Vollstreckungsandrohung kannst Du ja rein schreiben ... die Kosten dieser Vollstreckungsandrohung belaufen sich gemäß beigefügter Kostennote auf ... €. Und diese Kosten werden im Forderungskonto mit eingebucht.
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Kasimir1603
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#4

29.04.2010, 15:17

Und was ist, wenn der Gegner die Rechnung net bezahlt? Dann musste rumstornieren usw wenn Du ne Rechnungsnummer vergibst und ins Aktenkonto buchst. Weil an den Mandanten kannste die ja dann net weitergeben. Der kann sich ja ggf. VSt. nur ziehen, wenn die RE auch auf ihn lautet. Ganz ehrlich, ich würde das nicht machen. Ich würde ne ganz normale Rechnung ohne RE-Nr. schreiben und die auch nicht ins Aktenkonto buchen. Welchen Sinn sollte sowas haben? Erschließt sich mir nicht. Und warum ausgerechnet nur in dieser Sache??
Ciao Kasi

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Sam29

#5

29.04.2010, 15:17

Da eine Rechnung entsprechend dem UStG nicht auf einen Gegner ausgestellt wird, das ist schlichtweg falsch, fertigst Du einfach eine Rechnung ausgestellt auf den Mandanten und fügst sie in Kopie bei. Du musst sie ja nicht an den Mandanten senden. Dem Gegner noch einen gefallen tun? Der kann die RE nämlich dann beim FA einreichen.
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