Gesellschaftsrecht

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PeeDee
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#11

23.04.2010, 22:04

Wäre mir auch neu, ZPO und ArbGG sind schließlich auch notwendig
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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#12

24.04.2010, 16:24

Wobei unsere Azubine auch meinte, dass sie das RVG von Beck (dieses rote Büchlein) auch nicht mitnehmen darf, weil es nicht auf der Liste steht, deswegen nimmt sie den Schönfelder mit. Verstehe das einer.
Nein, ich bin kein Spruch, Du brauchst gar nicht weiter lesen. Ich bin werder lustig noch informativ. Ich bin nur eine sinnlose Ansammlung von Buchstaben, um diesen Platz hier zu füllen und keiner hat mich lieb, also lass mich in Ruhe und hör auf mich zu lesen, bin sowieso schon vorbei!
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PeeDee
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#13

24.04.2010, 17:15

Ernsthaft?
Die werden immer merkwürdiger :roll: wir durften sowohl Schöni, als auch sämtliche Beck Bücher die wir wollten mitnehmen
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_Berries_

#14

25.04.2010, 22:51

ne wir dürfen den schönfelder nicht benutzen.. bekommen jeweils nur den auszug der kostO und des RVGs und die §§ die wir brauchen, bekommen wir als kopie in der anlage..
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PeeDee
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#15

26.04.2010, 09:05

_Berries_ hat geschrieben:bekommen wir als kopie in der anlage..
ach, ihr schreibt im Park? :lol:
:wink: gewöhn Dir das "in der Anlage" nicht an, das ist eine schlechte Anwaltsangewohnheit, nimm "als Anlage".

Aber immerhin bekommst Du die §§, aus denen kann man auch schon viel entnehmen.
Bei welcher Kammer machst Du denn die Prüfung?
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_Berries_

#16

26.04.2010, 14:24

Kammer Oldenburg..

okey danke, werd ich mir merken.. ;)
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AnFi
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#17

28.04.2010, 16:14

Öh? Wasn das fürn Bundesland???

Edit: ok, wer lesen kann ist klar im Vorteil... Osnabrück --> Niedersachsen

kann ich mir ja fast nicht vorstellen.... was wäre das denn für eine Prüfung....
Liebe Grüße
AnFi
cjdenver
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#18

28.04.2010, 16:28

ich dachte oldenburg? :mrgreen:
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
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......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
_Berries_

#19

28.04.2010, 20:53

ja niedersachsen richtig.. aber wir dürfen echt nur die KostO & das RVG benutzen.. mehr wirklich nicht
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