Form einer Berufungsschrift

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Sandra S.
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#21

18.05.2007, 20:36

Pepsi hat geschrieben:also man kann wohl festhalten, dass es keine "Bestimmung" gibt, jedoch die Gerichte sich manchmal anstellen..
Sehr schön zusammengefasst :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
Anna-Lena
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#22

19.05.2007, 09:01

Ich schließe mich der Bayern- und Schlewsig-Holstein-Fraktion an ;)

Kläger/Berufungsbeklagter zuerst.
Auf ne andere Idee wäre ich gar nicht gekommen *gg*

LG
Anna
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