Danke-Schreiben an Mdt. nebst Rechnung

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ellimorelli
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#1

08.04.2010, 11:08

Hi...

ihr mal ne kleine Umfrage. Wie formuliert ihr Schreiben an den Mandanten, wenn die Sache erledigt ist? Und fügt ihr dann gleich die Rechnung bei, sofern die der Mdt. zahlen muss? Oder lasst ihr gar so ein Schreiben weg und schickt nur die Rechnung?
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.04.2010, 11:21

So in etwa schreiben wir:

in vorbezeichneter Angelegenheit ist der Vorgang nunmehr abgeschlossen, so dass ich mir erlaube Schlussabrechnung wie anliegend ersichtlich zu erteilen.
Für die Übertragung des Mandats bedanke ich mich und verbleibe
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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Zonnie
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#3

08.04.2010, 11:21

Also wir machen das meist so:

"bla bla bla....

Nachdem der Vorgang bei uns abgeschlossen ist, erlauben wir uns Ihnen in der Anlage unsere Gebührennote mit der höflichen Bitte um Ausgleich zu überlassen.

Für die Übertragung des Mandates und das damit entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns und verbleiben

mit freundlichen Grüßen"
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
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nephele
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#4

08.04.2010, 11:22

Wir schreiben immer, dass sich die Sache nun erledigt hat durch/wegen/weil oder die Sache abgeschlossen ist durch/wegen/weil... "und überreiche anliegend meine anwaltliche Kostennote mit der Bitte um kurzfristigen Ausgleich. Abschließend bedanke ich mich nochmal für die Übertragung des Mandates und das mir ausgesprochene Vertrauen und verbleibe... MFG"

So machen wir das meistens.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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MissMilchkaffee
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#5

08.04.2010, 11:30

Bei uns läuft das meistens so ..
(Von Fall zu Fall kann es natürlich noch kleinere näher auf den Fall bezogene zusätzliche Absätze geben.)


"Sehr geehrte Frau ....,

da obige Angelegenheit durch (z.B. den Vergleich ...) vom .... abgeschlossen ist, haben wir uns erlaubt, Ihnen in der Anlage unsere Kostennote über die bei uns angefallenen Kosten und Ge-bühren beizufügen. Wir bitten um Überweisung des ausgewiesenen Gesamtbetrages auf unser Gebührenkonto bei der ......

Abschließend möchten wir uns für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen bedanken. Gerne stehen wir Ihnen auch in Zukunft wieder bei juristischen Problemen aller Art zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"



Viele Grüße
missmilchkaffee
DianaT
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#6

08.04.2010, 12:10

Hallo!

Bei uns sieht das Abrechnungsschreiben in etwa so aus:

"in der oben genannten Angelegenheit ist der Vorgang nunmehr abgeschlossen. Ich erlaube mir, die Kosten für meine Tätigkeit mit der beigefügten Kostennote in Rechnung zu stellen.

Ich bitte um baldigen Ausgleich der Rechnung durch Zahlung auf das angegebene Kanzleikonto.

Schließlich darf ich mich an dieser Stelle für die Übertragung des Mandats und das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanken."

LG Diana
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Cindi
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#7

08.04.2010, 12:25

Im Prinzip schreiben wir ähnliche Sätze, nur bei der Bitte um Zahlung schreiben wir "in den nächsten Tagen" hinzu, was wohl inzwischen auch als Fristsetzung anerkannt worden ist, obwohl kein festes Zahlungsziel genannt ist. Und es klingt trotzdem nicht unverschämt oder drängend.

Cindi
Liseken
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#8

08.04.2010, 14:30

Wir schicken nach Abschluß des Vorgangs die Kostennote zu. Sobald diese bezahlt ist, teilen wir das dem Mandanten mit und bedanken und in dem Schreiben für die Mandatsübertragung.
Also à la: Ihre Zahlung ist am ... bei uns eingegangen. Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und verbleiben mfG.
Hat bei uns aber auch (leider) was damit zu tun, dass wir viele zahlungsunwillige Mandanten haben. Wir haben also häufig noch längeren "Briefkontakt" nach Ende des eigentlichen Verfahrens. :twisted: Also bedanken wir uns lieber erst, wenn alles bezahlt wurde. ;)
Sonnenschein06
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#9

08.04.2010, 16:14

Auch wir bedanken uns nach Zahlungseingang, denn erst dann ist die Sache wirklich abgeschlossen. Für den freundlichen Abschlusssatz hast du ja nun etliche Beispiele. Wir schreiben noch....für das entgegengebrachte Vertrauen und würde mich freuen Sie in einer anderen Sache wieder beraten oder vertreten zu durfen. mfg
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ellimorelli
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#10

09.04.2010, 10:41

Das sind ja vielen Vorschläge. Vielen vielen lieben Dank.
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